Alzheimerentscheidung in der Schweiz noch offen
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Nachdem die Europäische Arzneimittelagentur EMA einem in den USA zugelassenen Alzheimermedikament die Zulassung verwehrt hat, sind viele Fragen offen.
Amsterdam. Die EU-Arzneimittelbehörde EMA hat sich für viele Expert:innen überraschend gegen eine Zulassung des Alzheimerwirkstoffs Lecanemab ausgesprochen. Das Risiko schwerer Nebenwirkungen des Antikörpers sei höher zu bewerten als die erwartete positive Wirkung, teilte die EMA in Amsterdam mit. Dabei verwies die Behörde insbesondere auf mögliche Wassereinlagerungen und Blutungen im Gehirn von Menschen, die mit dem Präparat behandelt werden. Daher muss eine Therapie regelmässig mit Untersuchungen per MRT kontrolliert werden. Der zuständige Ausschuss der EMA entschied, dass «der beobachtete Effekt des Präparats beim Abbremsen des kognitiven Verfalls das Risiko von ernsthaften Nebenwirkungen (…) nicht aufwiegt».
Der Wirkstoff ist in den USA, Israel, Japan, China und Südkorea zur Behandlung von Alzheimer zugelassen. Der Hersteller Eisai hat bereits angekündigt, den Entscheid prüfen zu lassen. Noch ausstehend ist der Entscheid der Schweizerischen Arzneimittelbehörde Swissmedic zum Wirkstoff Lecanemab. Der Verband Alzheimer Schweiz verweist auf die Stellungnahme von Alzheimer Europa. Deren Exekutivdirektor, Jean Georges, äusserte sich enttäuscht: «Wir verstehen, dass Lecanemab kein Wundermittel für alle Menschen mit Alzheimer ist. Doch die Verfügbarkeit eines ersten krankheitsmodifizierenden Medikaments mit einem neuen Wirkmechanismus ist ein bedeutender Fortschritt in einem Bereich, der seit über zwei Jahrzehnten auf neue Medikamente wartet.» (red)
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