Ambulant vor stationär: Studie im Auftrag des BAG bestätigt Verlagerungstrend
Bern - Die Verlagerung vom stationären in den ambulanten Bereich findet statt. Zu diesem Schluss kommt eine Evaluation, die das Institut des hautes études en administration publique (IDHEAP) im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) durchgeführt hat. Die Kosten bei den Versicherern sind dabei stabil, während sie für die Kantone sinken.
Seit Januar 2019 werden bei sechs Gruppen von Eingriffen die Kosten nur noch bei ambulanter Durchführung von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Begründete Fälle sind von dieser Regelung ausgenommen. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) geht davon aus, dass eine ambulante Operation in medizinisch indizierten Fällen patientengerechter ist und weniger Ressourcen beansprucht. Mehrere Kantone haben bereits zuvor eigene Listen eingeführt. Diese gehen teilweise über die sechs Gruppen der Eingriffe hinaus, die auf Bundesebene beschlossen wurden.
Die aktuelle Evaluation bestätigt die Ergebnisse aus dem vorangegangenen zweijährigen Monitoring: Eine Verlagerung zu ambulanter Leistungserbringung findet statt – die Regelung ambulant vor stationär sei für die Krankenversicherer kostenneutral, berichtet das BAG. Für eine ambulante Durchführung würden meist deutlich weniger als die Hälfte der Kosten im Vergleich zu einer stationären Durchführung anfallen. Bei den Kantonen führe die Regelung zu leicht sinkenden Kosten.
Bund und Kantone sollen Eingriffe angleichen
Hinweise auf vermehrte Komplikationen bei ambulant durchgeführten Eingriffen hat die jüngste Analyse keine gefunden. Hingegen wurden in der Kommunikation zwischen den Krankenversicherern und Leistungserbringern sowie den Kantonen Reibungsverluste festgestellt. Auch die unterschiedlichen Listen mit Eingriffen von Bund und Kantonen würden zu zusätzlichem administrativem Aufwand und Effizienzverlusten führen. Dementsprechend empfehlen die Autor*innen Bund und Kantonen, die Listen anzugleichen. Die Leistungserbringer wiederum werden aufgefordert, ihre Strukturen und Prozesse so anzupassen, dass eine effiziente ambulante Leistungserbringung und die Patientensicherheit gewährleistet sind.
Das BAG erachtet nach eigenen Angaben die Regelung ambulant vor stationär als geeignet, eine angemessene ambulante Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu fördern. Das Monitoring soll weitergeführt werden, da eine Dauer von zwei Jahren aufgrund der Verzerrungen durch die Pandemie zu kurz wäre. (red)
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