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Gesundheit und Politik

Corona-Tests: Ärztekammer blitzt bei Ministerium ab

Wien - Kaum eine Maßnahme, die die Regierung im Zuge des Corona-Managements setzt, bleibt dieser Tage von Kritik verschont. So auch die jüngste Neukonzeption der Teststrategie, die mit 1. April in Kraft getreten ist. Kernpunkt: Ab April werden künftig pro Person und Monat nur noch fünf PCR-Tests sowie fünf Antigen-Tests gratis abgegeben. Einige Bereiche wurden von dieser Begrenzung zwar ausgenommen – die niedergelassenen Ärzte und deren Ordinationspersonal sind allerdings nicht darunter. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) forderte am Wochenende, der Gesundheitsminister möge „diesen Fauxpas schnellstmöglich berichtigen“. Wie es scheint, blitzt die Standesvertretung mit diesem Wunsch aber ab. „Eine Anpassung ist nicht geplant“, heißt es auf Anfrage von universimed.com seitens des Ministeriums.

Für die ÖÄK sind „die Versäumnisse“ jedenfalls offensichtlich: Während beispielsweise Mitarbeiter, Bewohner und Besucher von Pflegeeinrichtungen, Behinderteneinrichtungen, Krankenanstalten und Kurhäusern von der Limitierung der Gratistests ausgenommen sind, habe man auf die niedergelassenen Ärzte vergessen. „Man weiß aus den Erfahrungen der Pandemie, dass gerade das Gesundheitspersonal besonders gefährdet ist“, so der noch amtierende Präsident Thomas Szekeres. Johannes Steinhart, ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte ortet gar einen „gesundheitspolitischen Skandal“. Sollte die Berufsgruppe samt Personal nicht von der Limitierung ausgenommen werden, behält sich die Ärztekammer vor, „diese Ungleichbehandlung rechtlich zu bekämpfen“.

Niedergelassene Ärzte – kein „vulnerabler Bereich“

Im Gesundheitsministerium begründet man die unterschiedliche Bewertung mit einer differenzierten Betrachtung der vulnerablen Bereiche: Letztere würden sich im Sinne der Teststrategie dadurch auszeichnen, dass sich dort eine hohe Anzahl an schutzbedürftigen Personen langfristig aufhält (dauerhafte Bewohner, stationäre Aufnahmen) und neben dem Kontakt zu Betreuungspersonal auch Kontakt untereinander pflegt. „Da dies nicht auf den niedergelassenen Bereich zutrifft, wurde dieser im Rahmen der Teststrategie auch nicht als vulnerabler Bereich definiert“, so die Antwort des Gesundheitsressorts gegenüber universimed.com.

Weiter heißt es: „Der niedergelassene Bereich ist von den aufgenommenen vulnerablen Settings im Rahmen der Teststrategie (z. B. Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime) in seiner Ausgestaltung zu unterscheiden. Dies bildet sich auch in der aktuellen Covid-19-BasismaßnahmenVO ab: Nur die Krankenanstalten sind als 3G-Setting ausgestaltet, nicht aber der niedergelassene Bereich.“

Vor diesem Hintergrund sieht das Gesundheitsministerium keinen Grund, die aktuelle Verordnung zu adaptieren.


Autor:
Evelyn Holley-Spieß

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