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Gesundheit und Politik

Ärzte-Bereitschaften: Konflikt im Burgenland spitzt sich zu

Wien/Eisenstadt - Im monatelangen Streit um die Wochenend-Bereitschaftsdienste der Ärzte im Burgenland geht es jetzt Schlag auf Schlag: Am Montag brachte das Land eine Verfassungsklage gegen die geltenden Bestimmungen im Ärztegesetz ein. Die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) reagierte am Dienstag „mit vollkommenem Unverständnis“ auf diesen Schritt. Diese Dienste seien Verhandlungssache und könnten nicht erzwungen werden, hieß es in einer Aussendung. Eine Lösung scheint derweil nicht in Sicht.

Das Burgenland pocht auf verpflichtende Bereitschaften für Ärzte an Wochenenden und Feiertagen und hat dazu nun eine Verfassungsklage zum Ärztegesetz eingebracht. Ziel ist es, die betreffende Bestimmung im Ärztegesetz zu kippen, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Der Konter der ÖÄK folgte heute prompt: „Die Ansicht des Landeshauptmanns, dass es sich bei den ärztlichen Bereitschaftsdiensten an Wochenenden und Feiertagen um einen öffentlichen und gesamtgesellschaftlichen Auftrag handle und daher dieser aus der Kompetenz der Ärztekammern zu den Ländern verlegt werden solle, ist faktisch wie rechtlich unhaltbar“, erklärte ÖÄK-Präsident Thomas Szekeres. Und weiter: Die Ärztekammern als Körperschaften öffentlichen Rechts würden diese Aufgabe auf Basis von Verträgen mit den Krankenkassen durchführen. „Verträge haben es an sich, dass man für Lösungen ein Einvernehmen braucht.“

Genau daran hakt es dem Vernehmen nach aber. Denn auch mit der Sozialversicherung gibt es aktuell für das Burgenland keine vereinbarte Regelung, was die Bereitschaftsdienste angeht.

Weiter gesprächsbereit

„Eine Zwangsrekrutierung von Ärztinnen und Ärzten ist für uns undenkbar“, unterstrich Johannes Steinhart, Vizepräsident der ÖÄK und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, am Dienstag. Für konkrete Gespräche über Lösungen im Interesse der Patienten stehe man zur Verfügung. Als Beispiel nannte Steinhart den Ärztefunkdienst in Wien – ein „seit 50 Jahren einfaches, kostengünstiges und funktionierendes System mit der Stadt Wien und den Sozialversicherungen“.

Die Ärztekammer Burgenland zeigte sich zuletzt – ungeachtet der Verfassungsklage – ebenfalls weiterhin gesprächsbereit. Nachsatz: Ohne attraktive Rahmenbedingungen werde es aber nicht möglich sein, die „Mangelware“ Arzt ins Burgenland zu holen. (ehs)

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