
Die Spezialisierung in Allergologie
Bericht:
Dr. Katrin Spiesberger, MSc
Gerade rechtzeitig zu unserem 20-Jahres-Jubiläum kommt nun die letztes Jahr in Kraft getretene Spezialisierung in Allergologie ins Rollen. Wie sich die Ausbildung gestaltet, wer teilnehmen kann und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, hat Univ.-Prof. DDr. Wolfram Hötzenecker, MBA, Linz, erklärt.
Klingen Beschwerden wie juckende Augen, eine rinnende oder verstopfte Nase und Niesattacken nach ein bis zwei Wochen nicht ab und treten sie jedes Jahr etwa zur gleichen Zeit auf, sollten sie durch einen allergologisch versierten Facharzt abgeklärt werden. Die große Frage: Wer ist allergologisch versiert? Hilfesuchende Patienten, vor allem jene in ländlichen Gebieten, wo es keine spezialisierten Ambulatorien oder Krankenhausambulanzen gibt, wissen oft nicht, wer der für sie richtige Ansprechpartner ist.
Eine neue Ausbildung soll hier Abhilfe schaffen, die sich über acht sogenannte „Quellfachgebiete“ spannt:
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Haut- und Geschlechtskrankheiten
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Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde
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Innere Medizin
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Innere Medizin und Pneumologie
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Kinder- und Jugendheilkunde
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Klinische Immunologie
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Arbeitsmedizin und angewandte Physiologie
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Allgemeinmedizin
Ein Lichtblick für die wachsende Zahl an Allergikern in unserem Land, die fachkundige Ärzte dringend brauche, so Univ.-Prof. DDr. Wolfram Hötzenecker, MBA, Vorstand der Klinik für Dermatologie und Venerologie am Kepler Universitätsklinikum, Linz, Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Allergologie und Immunologie (ÖGAI) und selbst Facharzt für Allergologie und Klinische Immunologie.
Dem Experten „war es immer ein Dorn im Auge, dass es seit Jahrzehnten keine Spezialisierung/keinen Zusatz oder einen Facharzt für Allergologie in Österreich gibt“. Als er 2017 aus der Schweiz zurück nach Österreich kam, hat er daher in Kooperation mit der ÖGAI und den involvierten Quellfächern einen Versuch gestartet, einer Spezialisierung in Allergologie Leben einzuhauchen. Dieser erneute Anlauf – zusammen mit der wichtigen Vorarbeit durch Proponenten aus den Fachgesellschaften– brachte nun schlussendlich diese interdisziplinäre, gemeinsame Spezialisierung über acht Fächer hervor, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten ist.
Die Dauer der Spezialisierung beträgt 18 Monate und schließt an die Ausbildung zum Facharzt oder zum Allgemeinmediziner an. 3–6 Monate Ausbildungszeit aus den Ursprungsfächern können dabei jedoch angerechnet werden.
Übergangsregelung für erfahrene Kollegen
Derzeit läuft noch die Übergangszeit, in der sehr erfahrene Allergiespezialisten aus Österreich einen Diplomantrag für die Spezialisierung in Allergologie stellen können. Der Allergologe betont, dass es wichtig sei, die Spezialisten, die sich schon sehr lange mit diesem Bereich beschäftigen, mit diesem Diplom auszuzeichnen, damit diese dann auch Ausbildungsverbände gründen können. Diese formieren sich gerade und werden Mitte des Jahres mit der allergologischen Ausbildung junger Kollegen beginnen, die gerade mit der Ausbildung fertig geworden sind.
Für den Diplomantrag für die Spezialisierung in Allergologie gemäß diesen Übergangsbestimmungen müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
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Bestätigung der Tätigkeit und der Spezialisierungsinhalte nach mind. 36 Monaten vertiefender allergologischer Tätigkeit (vor dem Stichtag 1. Juli 2021): Dieser Tätigkeitsnachweis muss die Berufsberechtigung, Ort und Ausmaß der allergologischen Tätigkeit sowie die detaillierte Beschreibung der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten enthalten. Achtung: Dies ist jeweils durch Dritte zu bestätigen.
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Nachweis anerkannter in- oder ausländischer Fortbildungen (mind. 16 DFP- oder CME-Punkte; absolviert zwischen 15. März 2017 und 1. Juli 2021)
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Optional: sonstige Nachweise (Anschreiben, Lebenslauf)
Nach Eingang des Antrags wird dieser von einer Spezialisierungskommission, bestehend aus Vertretern der Quellfächer, geprüft. Danach erfolgt die Ausstellung des Diploms durch die Ärztekammer.
Nähere Informationen
Weitere Informationen zum Diplomantrag für die Spezialisierung in Allergologie finden Sie unter: https://www.aerztekammer.at/formulare
Quelle:
Pressegespräch der MedUni Wien und der IGAV am 17.3.2022
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