© Felicitas Matem

„Jede Schwangere hat das Recht, Bescheid zu wissen“

Jede Frau müsste über Pränataldiagnostik informiert werden, sagt Prof. Peter Husslein aus Wien. Was so schwierig ist bei der Beratung und wie er dabei vorgeht, erklärt der ehemalige Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde.

In Deutschland ist der nicht invasive Pränataltest (NIPT) seit Kurzem unter bestimmten Voraussetzungen Kassenleistung, aber der Ersttrimestertest (ETT) nicht. In der Schweiz hingegen wird der ETT immer bezahlt, aber der NIPT nur, wenn das Risiko für Chromosomenstörungen im ETT höher als 1:1000 ist. In Österreich muss die Schwangere die Pränataldiagnostik selbst zahlen, sofern keine medizinische Notwendigkeit besteht.

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