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Operieren in der Schwangerschaft?

Die Erhebung eines österreichweiten Stimmungsbildes unter chirurgisch tätigen Ärzt:innen

Obwohl der Prozentsatz an Ärztinnen weltweit kontinuierlich steigt, sind Frauen bis heute in chirurgischen Fächern, insbesondere in Führungspositionen, deutlich unterrepräsentiert.3–6 Die Gründe hierfür werden in der Literatur als multifaktoriell beschrieben und reichen von einer immer noch anhaltenden Männerdomäne in der Chirurgie bis zu fehlenden weiblichen Vorbildern und genereller Benachteiligung.4,7–9

In Österreich beträgt der Anteil weiblicher Fachärztinnen im Bereich der Frauenheilkunde und Geburtshilfe ca. 55% und ca. 80%, wenn explizit Ärztinnen in Ausbildung betrachtet werden.10,11 Das Thema „Operieren in der Schwangerschaft“ betrifft somit eine wachsende Anzahl an Auszubildenden in der Medizin. Aufgrund der aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist Operieren in der Schwangerschaft und generell fast jeder Patient:innenkontakt jedoch in Österreich derzeit nicht möglich, da das seit 1979 bestehende und geltende Mutterschutzgesetz,2 welches bisher weder angepasst noch reformiert wurde, dies verbietet.11 So wird z.B. in §4Abs.1 des aktuell gültigen österreichischen Mutterschutzgesetzes vermerkt: „Werdende Mütter dürfen keinesfalls mit schweren körperlichen Arbeiten oder mit Arbeiten oder in Arbeitsverfahren beschäftigt werden, die nach der Art des Arbeitsvorganges oder der verwendeten Arbeitsstoffe oder -geräte für ihren Organismus oder für das werdende Kind schädlich sind.“ Dies ist weiter definiert unter §4Abs.2Z4: „Arbeiten, bei denen werdende Mütter Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen, gesundheitsgefährdenden Strahlen, bei denen eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden kann“.2 Das Bundesministerium für Arbeit erläutert unter dem kommentierten Mutterschutzgesetz: „Im Operationssaal ist die Beschäftigung werdender und stillender Mütter unzulässig.“12

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