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Recht

Zusammenlegung der Kassen und ärztliche Honorare

<p class="article-intro">Bei einer Pressekonferenz am 22. Mai 2018 präsentierte die Regierungsspitze samt Gesundheitsministerin die Pläne für die geplante Kassenzusammenlegung. Ein konkreter Gesetzesentwurf soll bis zum Sommer 2018 vorliegen.</p> <hr /> <p class="article-content"><h2>Die Reformpl&auml;ne</h2> <p>Nach den bisher bekannten Eckpunkten werden die neun L&auml;nder-Gebietskrankenkassen bekanntlich zusammengelegt, und es soll(te zuerst) nur noch eine neue, gesamt&ouml;sterreichweit agierende &bdquo;&Ouml;sterreichische Gesundheitskasse&ldquo; geben. Nach Protesten aus den Bundesl&auml;ndern sollen zwischenzeitlich aber neun (in ihrer Gestaltungsmacht deutlich eingeschr&auml;nkte) Landesdirektionen mit weniger Funktion&auml;ren als bisher bestehen bleiben. Kritiker sprechen daher bereits jetzt schon davon, dass lediglich eine neue (politisch genehme) F&uuml;hrungsebene in Form der &Ouml;sterreichischen Gesundheitskasse eingef&uuml;hrt werden soll, im Gegenzug aber politisch allenfalls nicht genehme F&uuml;hrungsstrukturen in den L&auml;nder-Gebietskrankenkassen abgeschafft werden sollen. Daneben sollen nur noch die Beamtenversicherungsanstalt (mit Eisenbahnern und Bergbauern) und eine Selbstst&auml;ndigenkasse f&uuml;r Wirtschaftstreibende und Bauern sowie die Pensionsversicherungsanstalt bestehen bleiben.<br /> Oberstes Ziel ist die Leistungsharmonisierung; Versicherte, die gleich hohe Beitr&auml;ge leisten, sollen auch dieselben Leistungen in Anspruch nehmen k&ouml;nnen. Durch diese und weitere Ma&szlig;nahmen sollen bis zu einer Mrd. Euro eingespart werden. Wie und ob dieses Ziel mit den geplanten Zusammenlegungen erreicht werden kann, ist umstritten. Da die Sozialversicherungstr&auml;ger bisher schon immer argumentiert haben, sparsam zu agieren, kann eine Verwaltungsvereinfachung wohl nicht die geplante Milliarde ersparen. Da auch an den von den Sozialversicherungstr&auml;gern zu erbringenden Leistungen nichts ge&auml;ndert werden soll (au&szlig;er der angek&uuml;ndigten Leistungsharmonisierung), stellt sich die Frage, wo das gro&szlig;e Einsparungspotenzial &uuml;berhaupt liegen soll (und kann).</p> <h2>Neuer, &ouml;sterreichweiter Gesamtvertrag</h2> <p>Nach den Pl&auml;nen der Regierung sollen die &Ouml;sterreichische &Auml;rztekammer (&Ouml;&Auml;K) und die &Ouml;sterreichische Gesundheitskasse f&uuml;r die Ausarbeitung eines &ouml;sterreichweiten und damit einheitlichen Gesamtvertrages samt entsprechender Honorarordnung verantwortlich sein. Damit w&uuml;rden alle neun bisherigen GKK-Gesamtvertr&auml;ge juristisch gesehen &bdquo;untergehen&ldquo;. Ob und wie der BVA-Gesamtvertrag und der SVAGesamtvertrag ge&auml;ndert werden, ist noch nicht bekannt. Was bedeutet dies nun f&uuml;r die betroffene &Auml;rzteschaft?<br /> Nach der bisherigen Rechtslage wurde von der jeweiligen Landes&auml;rztekammer mit der jeweiligen GKK ein eigener Gesamtvertrag abgeschlossen. Auch die jeweiligen Honorarordnungen wurden in Form von solchen Gesamtvertr&auml;gen abgeschlossen. Dies f&uuml;hrte in der Vergangenheit dazu, dass unterschiedliche Leistungen je nach Bundesland auch unterschiedlich honoriert werden. Manche Bundesl&auml;nder zahlen z.B. h&ouml;here Tarife f&uuml;r die Grundleistung, hingegen geringere f&uuml;r Zusatzleistungen. In anderen Bundesl&auml;ndern wird die Grundleistung niedrig honoriert, daf&uuml;r manche Zusatzleistung besser. Manche Leistungen sind unterschiedlich limitiert: So rentiert sich z.B. in Ober&ouml;sterreich aufgrund eines &bdquo;Globaldeckels&ldquo; ab einer bestimmten Scheinanzahl die Behandlung weiterer Patienten &uuml;berhaupt nicht mehr; in Nieder&ouml;sterreich etwa werden 30 % der Grundleistungen durch eine Leistung ersetzt, die f&uuml;r rein administrative T&auml;tigkeiten geb&uuml;hrt.<br /> F&uuml;r alle Honorarordnungen gilt (dies ist meine Erfahrung aus vielen Gespr&auml;chen mit Kassenvertrags&auml;rzten), dass die darin enthaltenen Tarife von der &Auml;rzteschaft als unangemessen niedrig und in Teilbereichen geradezu als ungerecht empfunden werden. Es wird bei den Verhandlungen &uuml;ber den neuen &ouml;sterreichweiten Gesamtvertrag Aufgabe der &Ouml;&Auml;K sein, daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass</p> <ul> <li>angemessene Tarife ausgehandelt werden,</li> <li>keinerlei wie auch immer geartete Limitierungen und Deckelungen akzeptiert werden</li> <li>und im Sinne der Patienten und der Kassenvertrags&auml;rzte so umfangreich wie m&ouml;glich auf Fachgruppenbeschr&auml;nkungen verzichtet wird.</li> </ul> <p>Die gr&ouml;&szlig;te Gefahr besteht freilich darin, dass die angek&uuml;ndigte Milliarde Euro haupts&auml;chlich &uuml;ber die Arzthonorare eingespart werden wird, zumal durch Verwaltungsvereinfachungen bei gleichbleibendem Leistungsniveau der genannte Betrag wohl nicht erreicht werden kann. Es wird daher Aufgabe der Bundeskurie sein &ndash; und Bundeskurienobmann Dr. Steinhart beneide ich nicht um seine Aufgabe &ndash;, daf&uuml;r Sorge zu tragen, dass nicht nur keine Honorareinbu&szlig;en erfolgen, sondern dass die Honorare endlich auf ein angemessenes Niveau angehoben werden. Aufseiten der &Ouml;sterreichischen Gesundheitskasse wird wohl versucht werden, eine Nivellierung &bdquo;nach unten&ldquo; zu erreichen. Vorrangiges Ziel der Verhandler auf &Auml;rzteseite muss sein, dies zu verhindern und angemessene Honorarerh&ouml;hungen f&uuml;r die &Auml;rzteschaft auszuhandeln.<br /> Sollte dies nicht m&ouml;glich sein, ist den Verhandlern vor dem Eingehen nicht tragf&auml;higer Kompromisse wohl zu empfehlen, &uuml;berhaupt keinen Gesamtvertrag abzuschlie&szlig;en, sondern einen gesamtvertragsfreien Zustand hinzunehmen. Jedenfalls muss der kommende (juristische) Untergang aller Einzelgesamtvertr&auml;ge f&uuml;r eine schon l&auml;ngst f&auml;llige Gesamt&auml;nderung des Honorierungssystems genutzt werden.</p></p>
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