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7 Jahre Medizinrecht in ALLGEMEINE+

Zum Abschied

Sehr gerne habe ich in den vergangenen Jahren an dieser Stelle über aktuelle Entwicklungen oder wichtige Rechtsbereiche für niedergelassene Ärzte für Allgemeinmedizin, insbesondere für Kassenärzte, berichtet. Die letzte Ausgabe widme ich daher einem Resümee und einem Ausblick.

Die Redaktion hat mir bei der Themenwahl stets freie Hand gegeben, sodass ich auch kurzfristig auf aktuelle Entscheidungen oder Gesetzesvorhaben eingehen und zum Teil noch vor anderen Medien berichten konnte. Meine Beiträge lassen sich dabei im Wesentlichen drei Themenclustern zuordnen:

  • Strukturreformen in der Allgemeinmedizin (Titel, Ausbildung, Honorierung)

  • Rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen ärztlicher Tätigkeit (Hausapotheken, Kassenwesen)

  • Europarechtliche und verwaltungspolitische Implikationen für die medizinische Praxis in Österreich

Um nur einiges zu nennen …

Ich habe mich kritisch zur Einführung des Facharztes für Allgemeinmedizin und Familienmedizin geäußert, weil ich befürchtet habe, dies könnte dazu führen, dass auch für Allgemeinmediziner Fachbeschränkungen eingeführt werden könnten. Genau dies könnte eintreffen: Gerüchten zufolge sollen in Bälde jene Medizinbereiche umschrieben werden, die Fachärzte für Allgemeinmedizin dann noch erbringen dürfen, womit sie anderen Fachärzten gleichgestellt werden.

Stattdessen habe ich – auch in mehreren anderen Beiträgen – sowohl Strukturverbesserungen als auch Honorarerhöhungen, aber auch z.B. den Entfall von Limitierungen in den Honorarordnungen der Krankenkassen gefordert. Primärversorgungszentren bin ich stets kritisch gegenübergestanden.

Mehrere Artikel beschäftigten sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen ärztlichen Hausapotheken und öffentlichen Apotheken, einem meiner Hauptarbeitsbereiche als Rechtsanwalt.

Immer wieder habe ich standesrechtliche Vorgaben für Allgemeinmediziner vorgestellt, zuletzt etwa über die Bedeutung und Tragweite der gutachterlichen Tätigkeit z.B. bei der Ausstellung ärztlicher Atteste, aber auch die Streitbeilegungsverpflichtung unter Ärzten, oder ich habe die Disziplinarbehörden und das Disziplinarverfahren beschrieben.

Ein Leben für das Medizinrecht

Mein ganzes Anwaltsleben habe ich dem Medizinrecht gewidmet und nur wenige andere Causen übernommen. Begonnen habe ich als Rechtsvertreter des Österreichischen Hausärzteverbandes, dessen damaliger Obmann DDDr. Michael Thaler nicht nur Arzt, sondern auch Jurist war und das Recht als Waffe sowohl gegen die Krankenkassen als auch gegen die eigene Standesvertretung eingesetzt wissen wollte. DDDr. Michael Thaler, der Vorkämpfer für viele Allgemeinmediziner, ist leider im August dieses Jahres verstorben.

Für viele Jahre war ich dann der „niederösterreichische Ärzteanwalt“ und für sämtliche juristischen Belange Ansprechpartner der Ärzteschaft Niederösterreichs.

Und jetzt?

Selbstverständlich werde ich auch in Hinkunft im nunmehr erscheinenden Newsletter weiter über Interessantes berichten. Vielleicht etwas kürzer, aber aufgrund des häufigeren Erscheinens noch aktueller. Und ich bleibe weiterhin Ansprechpartner für alle Ärztinnen und Ärzte in medizinrechtlichen Angelegenheiten.

Ich danke meiner Leserschaft für die Treue!

Euer

Markus Lechner

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