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Versorgungsempfehlung für Behandler:innen und Betroffene

Chronische Wunden: einheitlich verbunden

Das Gesundheitsministerium hat im März 2026 erstmals Qualitätsstandards zur integrierten Versorgung chronischer Wunden bei Ewachsenen herausgegeben, die Unterstützung bei der evidenzbasierten Versorgung von Patient:innen ermögichen soll.

Die Behandlung chronischer Wunden ist häufig medizinisch anspruchsvoll, zeitaufwendig und nicht eindeutig lösbar. Dies ist unter anderem auf die Vielzahl an Ursachen zurückzuführen, die chronischen Wunden zugrunde liegen, sowie auf die Komplikationen, die damit einhergehen.

Da es bislang an einer einheitlichen Leitlinie zur Versorgung chronischer Wunden mangelte, hat sich das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) im Auftrag der Zielsteuerung Gesundheit entschieden, eine Versorgungsempfehlung zu erstellen.1 Sie dient dazu, die Qualität zu sichern und objektivierbare Standards im Umgang mit chronischen Wunden zu etablieren.

Die 11 Empfehlungen im Überblick

  • Prävention und Früherkennung

  • Multiprofessionelle Anamnese

  • Leitlinienkonforme Diagnose, Ursachenbestimmung und Therapie

  • Versorgungspfad im Sinne einer abgestuften Versorgung

  • Schriftlicher interprofessioneller Behandlungsplan

  • Lokaltherapeutische Versorgung

  • Wundbeurteilung und Dokumentation

  • Vorgehen bei fehlender Heilungstendenz

  • Patient:inneninformation, -schulung und -beratung

  • Hilfsmittel/Heilbehelfe/Kompression

  • Telewundmanagement

Prävention und Früherkennung

Patient:innen mit Risikofaktoren für chronische Wunden (z.B. Grunderkrankungen, Immobilität) sollten von den involvierten Gesundheitsdiensteanbieter:innen (GDA) unkompliziert angepasste Informationen und Beratungen erhalten und es sollten zusätzliche präventive und frühdiagnostische Maßnahmen (z.B. Screening, Kompressionstherapie) ergriffen werden.

Muiltiprofessionelle Anamnese

Um sicherzustellen, dass neben der medizinischen und pflegerischen Anamnese auch andere für die Versorgung notwendigen Aspekte berücksichtigt werden, sollte die Anamnese so früh wie möglich von Fachleuten verschiedener Disziplinen erhoben werden. Es sollen dabei unter anderem Reaktionen auf bisherige Wundbehandlungen, Einschränkungen, die Lebens- und Versorgungssituation sowie der Ernährungsstatus erfasst werden und ein Bedarfsassessment sollte durchgeführt werden.

Leitlinienkonforme Diagnose, Ursachenbestimmung und Therapie

Beim Management einer chronischen Wunde ist es wichtig, die zugrunde liegende Ursache differenzialdiagnostisch zu klären und eine passende Behandlung einzuleiten. Die Untersuchung und Behandlung chronischer Wunden, ihrer Vorstufen sowie der zugrunde liegenden Krankheiten sollten gemäß den Leitlinien erfolgen. Multiprofessionelle Elemente (wie „shared care“) sollten in der Diagnostik und Therapie frühzeitig eingesetzt und auf der Grundlage von Leitlinien kombiniert werden.

Versorgungspfad im Sinne einer abgestuften Versorgung

Patient:innen mit chronischen Wunden sollen von GDA oder Einrichtungen der jeweils passenden Wundmanagementstufe versorgt werden.

Schriftlicher interprofessioneller Behandlungsplan

Für jede chronische Wunde soll das Behandlungsteam einen schriftlichen Behandlungsplan erstellen, der gemeinsam mit der Patientin bzw. dem Patienten entwickelt wird und mit den verschiedenen Professionen abgestimmt ist.

Lokaltherapeutische Versorgung

Geeignete Produkte zur Wundversorgung sollten klinisch beurteilt und unter Berücksichtigung der vereinbarten Behandlungsziele sowie der Pflegefähigkeiten der Patientin bzw. des Patienten und informeller Pflegender ausgewählt werden. Aspekte der Behandlungseffizienz sollen dabei berücksichtigt werden. Bei jedem Verbandswechsel sollte ein Wundmonitoring zur Kontrolle der Wundheilung durchgeführt werden.

Wundbeurteilung und Dokumentation

Die Wundbeurteilung soll durch ein standardisiertes Wundbeurteilungs- und Klassifizierungssystem erfolgen, während die Dokumentation auf „Standard Operating Procedure“(SOP)-Software und standardisierten Dokumentationssystemen basieren soll.

Vorgehen bei fehlender Heilungstendenz

Bei einer chronischen Wunde ist es notwendig, spätestens 4 bis 6 Wochen nach Beginn einer leitliniengerechten Therapie eine gründliche Neubewertung vorzunehmen, wenn keine ausreichende Heilungstendenz zu beobachten ist oder sich die Wundsituation verschlechtert hat. Hierfür soll eine Bewertung durch die nächsthöhere Stufe erfolgen und/oder eine Zweitmeinung von qualifizierten GDA eingeholt werden.

Patient:inneninformation, -schulung und -beratung

Patient:innen sollen eine auf ihren Bedarf abgestimmte Beratung, Schulung und Information über die Ursachen und die Behandlung der Erkrankung sowie über Versorgungsangebote erhalten. Dies umfasst auch die Förderung zur Bewahrung von Alltagskompetenzen im Zusammenhang mit der Wundbehandlung sowie zur Stärkung der individuellen Gesundheitskompetenz.

Hilfsmittel/Heilbehelfe/Kompression

Es soll sichergestellt werden, dass in allen Versorgungsstufen und -situationen (wie Transport, Operationen) geeignete Hilfsmittel eingesetzt werden, die dem Bedarf der Patientin bzw. des Patienten entsprechen (z.B. Orthesen, An- und Ausziehhilfen bei medizinischen Kompressionssystemen, druckentlastende und -verteilende Unterlagen). Die Zeiten für Transport und Warten sollen so gering wie möglich gehalten werden.

Telewundmanagement

Sollten die notwendigen Rahmenbedingungen vorhanden sein, ist es zu erwägen, digitale Telewundmanagement-Anwendungen zur Unterstützung der chronischen Wundversorgung zu nutzen. (red)

1 BMASGPK (2026): Qualitätsstandard Integrierte Versorgung Chronische Wunden. https://qualitaet-gesundheit.gv.at/sites/qualitaet-gesundheit.gv.at/files/inline-files/QS_IV_Chronische_Wunden_bf.pdf ; zuletzt aufgerufen am 16.4.2026

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