Neue Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen beschlossen
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Der Runde Tisch Kostendämpfung im Gesundheitswesen tagte kürzlich zum fünften Mal. Dies mit dem Ergebnis, dass sechs neue Massnahmen zur Kostendämpfung beschlossen wurden.
Bern. 2024 wurde der Runde Tisch Kostendämpfung im Gesundheitswesen eingesetzt. Seither kommen zweimal jährlich Gesundheitsdirektoren der Kantone, Vertreter der Ärzteschaft, der Spitäler, der Krankenversicherer, der Pharmaindustrie, der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und der Preisüberwacher an dem Tisch zusammen. Bei der fünften Tagung, die kürzlich stattfand, wurden laut Bundesamt für Gesundheit (BAG) sechs neue Massnahmen zur Dämpfung der Kosten beschlossen.
Bei diesen Massnahmen handelt es sich um die Förderung der Ambulantisierung, die Entlastung von Spitalnotfallaufnahmen, die Schaffung von Versorgungsprogrammen für chronisch kranke Menschen, die Erhöhung der Transparenz bei der Vergütung von Medizinprodukten, die Koordinierung der Arzneimittelversorgung in Alters- und Pflegeheimen sowie die Förderung von Heimtherapien. Mehrere dieser Massnahmen gehen auf Ideen aus der Bevölkerung zurück, die 2025 nach einer entsprechenden Aufforderung dazu anonym eingereicht wurden.
Die sechs neuen Massnahmen sollen 2027 umgesetzt werden. Die Mitglieder des Runden Tisches einigten sich darauf, ihre Zusammenarbeit fortzusetzen, und auch darauf, von Experten ein Arbeitsprogramm festlegen zu lassen, das nicht mehr darauf ausgerichtet ist, jährlich ein neues Massnahmenpapier zu verabschieden. Dafür soll der Runde Tisch ein Monitoring der Umsetzung der beschlossenen Massnahmen sicherstellen. (sst)
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG)
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