Anpassung des Vertriebsanteils bei Arzneien zeigt erste Erfolge
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Mit dem Ziel, die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zu dämpfen, wurde der Vertriebsanteil bei verschreibungspflichtigen Arzneien angepasst. Die Massnahme zeigt nun erste Erfolge.
Neuenburg. Da in den vergangenen Jahren immer mehr Arzneimittel verschrieben wurden, sind auch die absoluten Beträge des Vertriebsanteils verschreibungspflichtiger Arzneien gestiegen: Sie erhöhten sich von 1425,7 Millionen Schweizer Franken im Jahr 2019 um 317,6 Millionen Franken auf 1743,3 Millionen Franken im Jahr 2025. Das Ziel, mit einer Anpassung des Vertriebsanteils bei verschreibungspflichtigen Arzneien die Kosten zu dämpfen, die der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) für die Arzneien anfallen, wurde aber trotzdem erreicht. Das zeigt nun eine Analyse des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan) mit Sitz in Neuenburg. Seit Inkrafttreten der Anpassung konnten kumulierte Einsparungen von rund 120 Millionen Franken erzielt werden. Das entspricht einer Reduktion um 4,4 Prozent gegenüber dem Betrag, der nach der alten Regelung angefallen wäre.
Bei der Abgabe von Generika bewirkte die Anpassung des Vertriebsanteils laut Obsan bisher keine wesentlichen Veränderungen, der Anteil der Generika an allen abgegebenen Arzneien blieb bei 75 Prozent und damit weitgehend stabil. Als unerwünschter Effekt der Anpassung war eine vermehrte Abgabe kleiner Packungen befürchtet worden. Doch der Anteil kleiner Packungen ging nach dem Inkrafttreten der Anpassung sogar zurück, und zwar durchschnittlich um 1,2 Prozent.
Für eine abschliessende Bilanz zur Anpassung ist es laut Obsan allerdings noch zu früh. Diese wird 2028 gezogen. Bis dahin ist Obsan vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit dem Monitoring der weiteren Entwicklung der Kosten der OKP beauftragt.
Quelle: Schweizerisches Gesundheitsobservatorium Obsan
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