© VfGH/Achim Bieniek

Gesundheit und Politik

VfGH nimmt Corona-Maßnahmen ins Visier

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat im Zuge seiner Prüfung der Corona-Maßnahmen nun Fragen an das Gesundheitsministerium übermittelt. In erster Linie wollen die Höchstrichter wissen, inwieweit jene Verordnungen gerechtfertigt waren, die den Lockdown und die 2G-Regel umfassten. Der Fokus liegt dabei auf den Belastungen des Gesundheitssystems, an die die Maßnahmen ja gekoppelt waren.

Es ist üblich, dass der VfGH in Prüfverfahren Fragen an den Gesetzgeber stellt, so auch in diesem, „zur Vorbereitung einer allfälligen mündlichen Verhandlung“. Bis zum 18. Februar hat das Ministerium Zeit, Auskünfte auf die insgesamt zehn Fragenkomplexe zu übermitteln, die an das Ressort sowie dessen Rechtsvertreter ergangen sind. Beim VfGH waren zuvor etliche Beschwerden gegen die Verordnungen eingelangt.

Drohte Überlastung des Gesundheitssystems?

Konkret interessiert den VfGH, ob jemals eine Überlastung des Gesundheitssystems gedroht habe – denn erst ein solches Szenario rechtfertigt laut Gesetz einen Lockdown. Vor diesem Hintergrund lautet eine der Frage: „Der Verfassungsgerichtshof ersucht daher um Auskunft, ob die in den Verordnungsakten angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Spitälern auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die ‚an oder mit‘ SARSCoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt?“

In dieser Tonart geht es weiter. So werden genaue Daten zu Verstorbenen – ob „an“ oder „mit“ Covid – sowie zu Hospitalisierungen und zum Alter der Betroffenen eingefordert. Außerdem will der VfGH wissen, welche Virusvarianten am 1. Jänner 2022, am 25. Jänner und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten, Hospitalisierten und Verstorbenen vertreten waren. Und auch die „prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche“, also etwa Familie, Arbeit, Einkauf und Freizeitbeschäftigungen, wird vom Ministerium erfragt.

Auch zu den diversen Schutzmaßnahmen stellen die Höchstrichter Fragen – darunter folgende: „Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?“ Und: „Um welchen Faktor verringert die Covid-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe?“ Die Wirksamkeit der Impfung ist auch Gegenstand weiterer Fragen.

Der letzte Fragenkomplex bezieht sich auf den „Lockdown für Ungeimpfte“ – etwa dahin gehend, inwieweit dieser Auswirkungen auf die Zahl der Hospitalisierungen bzw. das Hospitalisierungsrisiko hatte. (APA/red)

Back to top