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Gesundheit und Medizin

Impfgremium: Dritter Stich nach vier Monaten möglich

Wien - Die Verabreichung einer dritten Corona-Impfdosis wird nun generell für alle Erwachsenen (ab 18 Jahren) vier Monate nach dem Zweitstich möglich. Diese Klarstellung geht aus den aktualisierten Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG) hervor, die nun veröffentlicht wurden.

Bisher sah das NIG diese Möglichkeit nur in „begründeten Ausnahmefällen“ vor – etwa nach zweimal verabreichter Astra-Zeneca-Dosis. In Wien wurde schon vor Vorliegen der jüngsten NIG-Empfehlung dennoch der dritte Stich für alle freigegeben und auch durchgeführt. „Die 3. Impfung kann ab 4 und soll ab 6 Monaten nach der 2. Impfung durchgeführt werden“, heißt es in den aktualisierten Anwendungsempfehlungen. Nach zwei Impfungen mit Vektorimpfstoffen (etwa Astra-Zeneca) wird das kürzere Intervall mit vier Monaten „empfohlen“.

mRNA-Impfstoffe für 3. Stich

Die Empfehlung, prinzipiell für die dritte Impfung mRNA-Impfstoffe einzusetzen, bleibt gleich. Dabei soll bevorzugt „der gleiche Impfstoff wie für die vorhergehenden Immunisierungen eingesetzt werden“. Beim Vakzin von Moderna gilt seit Anfang November der Hinweis, dass dieses Präparat generell nur noch für Personen ab 30 Jahren verwendet werden soll. Grund sind „internationale Sicherheitsberichte“ zu einem häufigeren Auftreten von Myokarditis und Perikarditis vorwiegend bei jüngeren Personen. Unter 30-Jährige sollen daher eine Auffrischungsimpfung mit BionTech erhalten, allerdings kann Moderna auf ausdrücklichen Wunsch auch bei Personen unter 30 Jahren verwendet werden.

Auffrischungen nach Johnson & Johnson

Beim ursprünglich als „Einmal-Impfstoff“ vorgesehenen Vakzin von Janssen (Johnson & Johnson) gilt weiterhin die Empfehlung, sich nach vier Wochen eine Auffrischungsdosis mit einem mRNA-Impfstoff abzuholen. Dabei soll vorzugsweise Pfizer/Biontech bzw. bei Personen über 30 auch Moderna verwendet werden. Der Drittstich soll dann vier bis sechs Monate darauf erfolgen. Sollte der Zweitstich allerdings mit Janssen vorgenommen worden sein, verkürzt sich dieses Intervall auf vier Monate.

Ab dem 3. Jänner 2022 müssen mit Janssen erst einmal Geimpfte jedenfalls auffrischen, um die Gültigkeit des „Grünen Passes“ aufrechtzuerhalten, hieß es am Montag aus dem Gesundheitsministerium. Wie nach allen Zweit- und Drittimpfungen gilt der Grüne Pass dann weitere 360 Tage. (APA/red)

Weitere Infos: NIG-Empfehlungen

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