Covid-19: Ärztekammer führt 1G-Regel ein
Wien - Die Ärztekammer setzt ein Zeichen: Ab sofort ist das Betreten der Interessenvertretung in Wien, Weihburggasse 10-12, nur mehr nach der 1G-Regel gestattet – also mit vollständigem Impfschutz oder genesen mit mindestens einer Impfung. Die Ärztekammer reagiert damit auf die kontinuierlich steigenden Infektionszahlen in Österreich und gibt eine strengere Linie vor, als es die Regierung mit ihren ab heute geltenden Regelungen tut.
Eine Ausnahme gibt es nur für Ärzte sowie ihre Rechtsvertreter, die zur Wahrung von Parteienrechten die Kammer aufsuchen, wobei in diesem Fall die 3G-Regelung (genesen, getestet, geimpft) eingehalten werden muss. Die entsprechenden Kontrollen am Eingang übernimmt eine Security-Firma, überprüft werden Impfpass und Lichtbildausweis. Kammerfremde Personen müssen zudem aus Sicherheitsgründen den Grund ihres Besuchs mitteilen.
FFP-2 Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten wie Stiegenhaus oder Veranstaltungszentrum besteht für alle Besucher eine FFP-2 Maskenpflicht. Für ungeimpfte Personen gilt dies auch in allen weiteren Räumlichkeiten, insbesondere in den Büros.
„Der Ärztekammer kommt bei der Verantwortung hinsichtlich geeigneter Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen in der Corona-Pandemie eine besondere Bedeutung zu“, erklärt Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres die neuen Vorgaben. (red)
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