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Gesundheit und Politik

Corona: Ärztekammer warnt niedergelassene Mediziner

Wien - Die Ärztekammer hat in diesen Tagen eine Art Warnschreiben an niedergelassene Mediziner gerichtet. Betreff: Beratung von Patientinnen/Patienten im Zusammenhang mit der Covid-19-Schutzimpfung. In dem Rundschreiben werden die Ärzte darauf hingewiesen, „dass es derzeit aufgrund der vorliegenden Datenlage aus wissenschaftlicher Sicht und unter Hinweis auf diesbezügliche Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums grundsätzlich keinen Grund gibt, Patientinnen/Patienten von einer Impfung gegen Covid-19 abzuraten“. Außerdem wird daran erinnert, dass unter Einhaltung der Berufspflicht jede Person behandelt werden müsse.

Anlass für die letztgenannte Ermahnung waren Beschwerden darüber, dass einige wenige Mediziner Ungeimpfte nicht behandeln würden. „Das ist jedenfalls in Kassenordinationen nicht möglich und nicht erlaubt“, erklärte Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), am Dienstag im Ö1-Mittagsjournal. Außerdem wies er darauf hin, dass solchen Ärzten ein Disziplinarverfahren droht.

Das Schreiben sollte aber auch eine Klarstellung zu einer impfkritischen Website namens „Ärzte für alle“ liefern, auf der Mediziner zusammengefasst worden seien, die behauptet hätten, nur sie würden auch ungeimpfte Patienten behandeln. „Das ist sachlich natürlich unrichtig, weil sowohl geimpfte als auch ungeimpfte Patienten prinzipiell behandelt werden sollen und auch behandelt werden“, so Szekeres. Die Website sei mittlerweile vom Netz. Auch in diesem Fall stand die Drohung eines Disziplinarverfahrens im Raum.

Empfehlungen des NIG einhalten

Was die Beratung von Patienten hinsichtlich der Corona-Impfung angeht, sind die Regeln für die Ärztekammer klar: Es gelten die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums (NIG). Und dieses sehe nur ganz wenige Ausnahmen vor. Szekeres: „Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist, wenn jeder niedergelassene Arzt so eine Impfbefreiung ausstellen darf.“ Es sei jedenfalls notwendig, „dass man eine Liste mit Kontraindikationen macht“. Auf diese Weise müsse klar definiert werden, wer sich nicht impfen lassen darf. Als Beispiel nannte der ÖÄK-Chef Menschen, die allergisch auf Inhaltsstoffe der Vakzine reagieren.

Angesichts der aufgeheizten Stimmung rund um eine bevorstehende Impfpflicht und des steigenden Drucks auf die niedergelassenen Ärzte spricht sich die Standesvertretung dafür aus, dass Impfbefreiungsatteste künftig von Amtsärzten oder vom kontrollärztlichen Dienst der Sozialversicherungsträger ausgestellt werden sollen. (ehs/APA)

Weitere Infos: ÖÄK-Rundschreiben

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