Corona: RH kritisiert mangelhaftes Datenmanagement
Wien - Der Rechnungshof (RH) sieht zahlreiche Ansätze für Verbesserungen, wenn es um den Umgang mit Gesundheitsdaten zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie geht. Dem Bericht, der am Freitag veröffentlicht worden ist, liegt eine Analyse des Jahres 2020 – also des ersten Pandemiejahres – zugrunde. Die Kritik umfasst die Befüllung des epidemiologischen Meldesystems (EMS), Probleme bei Absonderungsmaßnahmen, uneinheitliche Daten zwischen Bund und Ländern und die unterschiedliche Zählung freier Betten.
So sei etwa das EMS mangelhaft befüllt worden. Vor allem bei der Erfassung und Beobachtung der Krankheitsverläufe und der Absonderungsmaßnahmen habe man das Potenzial nicht ausgeschöpft, so die RH-Prüfer. Bei Letzteren habe das Gesundheitsministerium keine Vorgaben für ein systematisches Monitoring gemacht. Der RH weist auch darauf hin, dass das Contact Tracing ab November 2020 wegen gestiegener Fallzahlen nicht mehr durchgängig gewährleistet war, hier habe eine hinreichend vorausschauende Personalplanung gefehlt. Engpässe habe es zudem bei der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 gegeben.
Keine einheitliche Bescheidpraxis
Kritisiert wird vom RH, dass die überprüften Bezirkshauptmannschaften (BH) und der Magistrat Wien das Epidemiegesetz nicht einheitlich umgesetzt haben. „Während der Bescheid der BH Salzburg-Umgebung Besuche untersagte, verbot der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ungeschützten Kontakt zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen. Der Bescheid des Magistrats Wien ordnete an, Kontakte generell zu vermeiden“, so einige angeführte Beispiele. Hier sollte es klare Vorgaben für eine einheitliche Bescheidpraxis geben.
Dass unterschiedliche Stellen des Bundes und die Länder Daten in unterschiedlichen Formaten und zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlichten, kritisiert der RH ebenso. Dies habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Richtigkeit der Daten beeinträchtigt, was sich ungünstig auf die Glaubwürdigkeit der Behörden ausgewirkt hat – und somit auch auf die Akzeptanz sowie auf die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Pandemiebewältigung. „Der Rechnungshof empfiehlt daher, relevante Daten abgestimmt zu veröffentlichen“, so das Fazit.
Daten-Wirrwarr zu Bettenkapazitäten
Unterschiedlich gezählt wurden darüber hinaus die freien Bettenkapazitäten. „Zur Bewältigung künftiger Krisen- und Katastrophenfälle sollte das Gesundheitsministerium darauf hinarbeiten, die rechtlichen und technischen Grundlagen für zeitnah zu übermittelnde, einheitlich definierte Daten zur Belegung und Auslastung von Krankenanstalten zu schaffen. Diese Daten sowie Diagnose- und Leistungsdaten sollten mit dem EMS verknüpfbar sein“, empfiehlt der RH. (APA/red)
Weitere Infos: RH-Bericht
Das könnte Sie auch interessieren:
Asbestbedingtes Larynx- und Lungen-karzinom – Primär- oder Sekundärtumor?
Im Folgenden wird der Fall eines deutschen Facharbeiters vorgestellt, der während seiner Berufstätigkeit asbesthaltigen Stäuben ausgesetzt war und dadurch an einem Plattenepithelkarzinom ...
Pollensaison 2024
Pollenflug ist bereits fast über das ganze Jahr hinweg messbar. Aufgrund der klimatischen Veränderungen verkürzt sich die pollen- und beschwerdefreie Zeit auf inzwischen nur noch wenige ...
Alpha-1-Antitrypsin-Mangel: blinder Fleck auch in der Pneumologie?
Der Alpha-1-Antitrypsinmangel (AATM) gilt als seltene genetische Erkrankung und betrifft überwiegend die Lunge und die Leber,jedoch mithoher klinischer Variabilität. Doch AATM ist nicht ...