
ÖGK zieht Bilanz und legt Ziele für 2022 vor
Wien - Zwei Jahre nach der Fusion der ehemals neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zogen Obmann, Generaldirektor und der Vorsitzende der Hauptversammlung heute Bilanz. Der Rückblick fiel wenig überraschend positiv aus. Was die Herausforderungen für das kommende Jahr angeht, steht ein österreichweit einheitlicher ärztlicher Leistungskatalog für Obmann Andreas Huss ganz oben auf der Agenda. Bei den ärztlichen Honoraren will die ÖGK die Sache differenzierter angehen.
Die Liste der guten Nachrichten war lang – und der jüngste „gemeinsame Erfolg“, den Huss bekannt geben konnte, erst einen Tag alt: Die geplante Senkung der Krankenversicherungsbeiträge, die der ÖGK Einnahmenausfälle von rund 800 Millionen Euro verursacht hätte, „kommt in dieser Form nicht“. Die gesetzliche Regelung hatte zwar vorgesehen, dass der Bund diesen Ausfall ersetzt – „aber nur nach Kassenstand des Bundes“, relativiert Huss. „Wir haben daher festgehalten, dass wir gerne selbst Herren über unsere Beitragseinnahmen sein wollen.“ Alternativ seien laut Ministerratsbeschluss vom Mittwoch nun für Geringverdiener und Arbeitnehmer eine Aufstockung des Sozialversicherungsbonus bzw. bessere Abschreibemöglichkeiten vorgesehen.
Auch mit der Entwicklung und dem Ausbau der Gesundheitsversorgung sind die Kassenvertreter zufrieden. Der Bogen spannt sich von der Leistungsharmonisierung bei der Physiotherapie über den Ausbau bei der psychotherapeutischen Versorgung bis hin zu bundesweit einheitlichen Regelungen bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Zudem verweist das Kassenmanagement auf Fortschritte in der Digitalisierung – Stichwort: E-Rezept und telefonische Krankmeldung im Zuge der Pandemie.
Ärztehonorare „unterschiedlich betrachten“
Kein Rückblick ohne Vorschau: Angesprochen auf die wesentlichen Vorhaben im kommenden Jahr, sagt Huss: „Mir ist wichtig, dass es einen einheitlichen ärztlichen Leistungskatalog gibt, also dass den Versicherten in Vorarlberg das Gleiche angeboten wird wie in Wien.“ Das sei eines der ganz großen Ziele für 2022 und „ein riesengroßer Brocken“. Ob der Weg dorthin über einen einzigen österreichweiten Gesamtvertrag mit der Ärztekammer führt oder doch neun Länderverträge abgeschlossen werden müssen, sei in den Verhandlungen mit der Standesvertretung zu klären.
Differenzierter sieht der ÖGK-Obmann in diesem Zusammenhang die Regelung der Ärztehonorare: „Es wird sinnvoll sein, diese unterschiedlich zu betrachten. Ärztliche Honorare in Vorarlberg, wo wir an die Schweiz und an Deutschland angrenzen, werden logischerweise anders aussehen als Honorare im Burgenland, wo wir an Ungarn angrenzen.“ ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer pflichtet bei: „Die Honorar-Harmonisierung kann man nicht so einfach über einen Kamm scheren.“ Es gebe unterschiedliche Voraussetzungen in den Ordinationen oder etwa auch die Situation, dass einzelne Positionen deshalb nicht aufscheinen, weil sie bereits in einem Pauschalhonorar abgegolten werden.
Kein Pardon für Impfgegner
Klare Worte fand der ÖGK-Obmann für Corona-Impfgegner in den Reihen der Ärzteschaft. Huss sieht hier drei Möglichkeiten: das Strafrecht, wenn Patienten zu Schaden kommen, weiters disziplinäre Maßnahmen – wobei hier die Ärztekammer gefordert sei – und nicht zuletzt die Möglichkeit der ÖGK, Kassenärzten den Vertrag zu entziehen, wenn diese ihre Patienten wider die Wissenschaft beraten. Massive Kritik übte er in diesem Zusammenhang an einem Arzt aus Hallein, der einem Patienten ein Entwurmungsmittel verschrieben haben soll – und dies mit Todesfolge. Die Impfung ist aus Sicht des ÖGK-Obmanns jedenfalls die einzige Chance, aus der Pandemie herauszukommen.
Autor:
Evelyn Holley-Spieß