ÖGK und Ärztekammer regeln Versorgung für Ukraine-Flüchtlinge
Wien - Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) haben einen Modus vereinbart, um Behandlungen für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schon jetzt unbürokratisch zu ermöglichen, bis die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind. Darunter fällt auch eine Einbeziehung in die Krankenversicherung, damit die Menschen, die oft nur das Notwendigste mit sich nehmen konnten, Anspruch auf ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe erhalten.
Demnach können Flüchtlinge aus der Ukraine auch ohne Sozialversicherungsnummer ab sofort mit Reisepass und den vorliegenden personenbezogenen Daten bei niedergelassenen Kassenärzten Behandlungen, Rezepte, Verordnungen und Überweisungen bekommen. Zukünftig können sie einen E-Card-Ersatzbeleg beantragen. Auf diese Weise soll rasch eine medizinische Versorgung sichergestellt werden. „Die Österreichische Gesundheitskasse hat sich schnelle, innovative Prozesse vorgenommen und wird sich in einer humanitären Notlage wie der Ukrainekrise sicher nicht mit Bürokratie aufhalten“, so ÖGK-Generaldirektor Bernhard Wurzer.
Aufruf an Kollegenschaft
Johannes Steinhart, Vizepräsident der ÖÄK und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, unterstreicht das gemeinsame Vorgehen: „Wir bedanken uns bei der ÖGK für die rasche und konstruktive Zusammenarbeit. Unter den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ist die Hilfsbereitschaft besonders groß.“ Mit der nun beschlossenen Vorgangsweise könne man einen Beitrag leisten, das aktuelle Leid ein wenig zu lindern.
Schon in der Vorwoche hatte die Ärztekammer Wien in einem Rundschreiben die Kollegenschaft aufgerufen, sich zu melden, um bei der Versorgung der Flüchtlinge zu helfen. Ziel war es dabei, sowohl internationale Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Diakonie oder Caritas zu unterstützen als auch Medikamentenspenden zu sammeln. Mehrere hundert Ärzte haben sich auf das Rundschreiben hin gemeldet. (ehs)
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