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Gesundheit und Politik

Ärztekammer für Verschiebung der Impfpflicht

Wien - Am Montag endete die parlamentarische Begutachtungsfrist zur Impfpflicht gegen Covid-19. Und sie endete mit einem Rekord: Bis Mitternacht sind insgesamt 108.325 Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben eingelangt – jene der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK) enthält dabei durchaus überraschende Einwände.

So schließt sich die Berufsvertretung jenen Skeptikern an, die eine Umsetzung der Impfpflicht mit 1. Februar dieses Jahres für unrealistisch halten. Konkret heißt es in der Stellungnahme: „Zu den technischen Voraussetzungen halten wir fest, dass weder die ELGA-GmbH noch die Arztsoftware-Hersteller auf die zur Umsetzung der im Entwurf vorgesehenen Vorgaben vorbereitet sind. Dies macht eine wie im Entwurf zeitlich geplante Umsetzung unmöglich!“ Nachsatz: Aus rein fachlich-medizinischer Sicht würde die ÖÄK die ehestmögliche Einführung der Impfpflicht begrüßen, heißt es gegenüber universimed.com. Die ELGA GmbH hatte allerdings kürzlich bekanntgegeben, dass die technischen Voraussetzungen frühestens im April gegeben sein würden, und dafür harsche Kritik einstecken müssen.

Minister soll Impfpflicht aussetzen können

Weiters regt die ÖÄK an, die Impfpflicht generell dann auszusetzen, wenn nicht ausreichend und entsprechend wirksamer Impfstoff für die Bevölkerung zur Verfügung steht. Dies vor allem vor dem Hintergrund immer wieder neu aufkommender Virusvarianten. Der Vorschlag der Ärztevertreter: Der Gesundheitsminister müsse die Impfpflicht in einem solchen Fall per Verordnung aufheben. „Durch etwaige Mutationen des Virus kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass vorübergehend ein wirksamer Impfstoff nicht bzw. nicht in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung steht. In diesen Situationen soll der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister verpflichtet sein, dies durch Verordnung festzustellen und damit vorübergehend eine generelle Ausnahme von der Impfpflicht zu normieren. Klarzustellen ist, dass die Wirksamkeit eines Impfstoffs nach seiner Fähigkeit, schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und damit die Versorgungsfähigkeit des österreichischen Gesundheitssystems zu erhalten, zu beurteilen ist“, formuliert die ÖÄK.

Was individuelle Ausnahmen von der Impfpflicht betrifft, weist die Berufsvertretung einmal mehr darauf hin, dass nicht Vertragsärzte für die Ausstellung entsprechender Befreiungsatteste zuständig sein sollten, sondern in erster Linie Amtsärzte oder alternativ der Kontrollärztliche Dienst der Sozialversicherungen.

Countdown zur Umsetzung

Ob und in welchem Ausmaß nun Änderungen im Gesetz vorgenommen werden, entscheiden die nächsten Tage. Die Stellungnahmen werden jetzt dem Gesundheitsressort übermittelt. Am 17. Jänner ist ein Gesundheitsausschuss angesetzt, wo der Gesetzesentwurf in Form eines wortgleichen Initiativantrags von ÖVP und Grünen im Rahmen eines öffentlichen Expertenhearings behandelt wird. Auch dazu liegen bislang knapp 77.000 Stellungnahmen vor.

Von der Regierungsspitze und dem zuständigen Gesundheitsminister wurden allzu große Erwartungen auf umfangreiche Änderungen des Impfpflichtgesetzes zuletzt aber gebremst.

Autor:
Evelyn Holley-Spieß

Weitere Infos: Stellungnahme ÖÄK

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