
Nationales Krebsregister soll Behandlung verbessern
Wien - In Österreich sind jährlich etwa 20.000 Sterbefälle auf Krebs zurückzuführen. Welche Therapien die Patienten bekommen, wie sie auf Medikamente ansprechen und wie die Krankheit verläuft, wird dezentral in den Bundesländern erhoben und dokumentiert. Die Einführung eines österreichweiten verlaufsbezogenen Krebsregisters könnte die Behandlung deutlich verbessern und auch der Forschung dienen, sagte Birgit Grünberger, Primaria der Onkologischen Abteilung des Landesklinikums in Wiener Neustadt, am Montag bei einem Pressetermin in Wien.
Im Vorfeld zum Weltkrebstag am 4. Februar präsentierte Gesundheitsökonom Thomas Czypionka vom Institut für Höhere Studien (IHS) eine neue Untersuchung, die sich mit verlaufsbezogenen Registern als Wegweiser für die Krebsbehandlung und -forschung beschäftigt. In Österreich gibt es hier einzelne Projekte, wie jenes in Wiener Neustadt. Aus Sicht von Grünberger könnte das Onkologische Informationssystem aus Niederösterreich als Vorbild dienen: „Das System wird von mehr als 1000 Ärzten verwendet und ermöglicht es uns, Daten zu Behandlung und Krankheitsverlauf zu erfassen und damit die Therapien der Patienten anzupassen und zu verbessern.“
Mittlerweile seien bereits 65.000 Fälle chronologisch dokumentiert, jedes Jahr kämen 9000 Neuerkrankungen dazu. Die gesammelten krankheitsbezogenen Daten seien dabei sehr umfangreich. Grünberger: „Es sind alle Befunde, alle Ergebnisse von Untersuchungen, alle Medikamente, die der Patient sonst noch nimmt, all seine Allergien und weitere Erkrankungen erfasst.“ Dadurch habe sich die Datenlage zur Anwendung von Therapeutika deutlich gebessert, so die Ärztin. „Wir haben ein klareres Bild über den Verlauf und die Prognose der Krebserkrankung.“
Gesetzliche Voraussetzungen nötig
Auch die Informationen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie seien für die Ärzteschaft von Interesse: „Wir sehen, ob Patienten früher oder später ins Spital kommen und wie sich verschiedene Therapien unterschiedlich auswirken.“ Außerdem hätten sich dank des Registers der Austausch und die Zusammenarbeit der behandelnden Ärzte verbessert.
Europaweit gibt es bislang sieben Länder, die ein solches nationales Register aufgesetzt haben. Nach Einschätzung von Czypionka seien dafür aber gesetzliche Anpassungen notwendig. „Dazu muss auch die Zielsetzung klar sein.“ Aus datenrechtlicher Sicht sei ein solches Register aber durchaus machbar, wie man an den Beispielen Deutschlands und Belgiens sehe, so der Experte. Für den Erfolg der Datenbank sei außerdem die Einbindung der Betroffenen wichtig: Freiwilligkeit und die Überzeugung, dass ein solches Register auch sinnvoll sei, erhöhe in weiterer Folge die Qualität der Daten. Nicht zu unterschätzen sind laut dem Gesundheitsökonomen die Kosten eines solchen Projektes: Czypionka rechnet mit „Millionenbeträgen allein für die Verwaltung der Datenbank und der laufenden Qualitätssicherung“. (red/APA)
Weitere Infos: IHS-Studie