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Gesundheit und Politik

Mobile Therapien ab sofort als Kassenleistung möglich

Wien - Ab dem heutigen ersten April können mobile Therapien von Ergotherapeuten sowie Logopäden als Kassenleistungen abgerechnet werden. Darauf hat sich die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) mit den jeweiligen Berufsverbänden geeinigt. Die Leistung muss weiterhin von Haus- oder Fachärzten verordnet werden.

Die ÖGK hat bereits im Vorjahr Rahmenvereinbarungen mit den drei Berufsverbänden Ergotherapie Austria, logopädieaustria und Physio Austria abgeschlossen, die die Wahrnehmung der Therapien als Kassenleistung ermöglichen. Nun einigte man sich zusätzlich, dass ab sofort im Bedarfsfall Ergotherapeuten sowie Logopäden auch ohne eigene Praxisräume einen Vertrag bekommen können und somit auch die mobile Therapie sichergestellt ist. Dies war bisher nur bei der Physiotherapie möglich. Die Tarife werden damit gleichgestellt.

Weiters wurde die Anstellungsmöglichkeit bei freiberuflichen Therapeuten erweitert – auch hier wurden Tarifunterschiede beseitigt. 60 Minuten Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie werden somit seit 1. April mit 60 Euro für alle Vertragspartner honoriert. Für Patienten ist es weiterhin möglich, Therapien im Wahlbereich in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann eine Kostenerstattung von 80 Prozent des Vertragstarifs bei der ÖGK eingereicht werden.

Der Weg zur Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie bleibt wie bisher geregelt und bedarf einer Verordnung durch den Haus- oder einen Facharzt. Bei Kassentherapeuten ist eine chefärztliche Bewilligung nicht mehr notwendig. (APA/red)

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