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Gesundheit und Politik

Corona: 4. Stich im „Off-Label-Use“ nach 6 Monaten

Wien - Das Nationale Impfgremium (NIG) hat seine Anwendungsempfehlungen zu Covid-19 aktualisiert: Hochrisikopersonen sowie Menschen ab 65 könne demnach, sollten es hohe tägliche Fallzahlen und Viruszirkulation nötig machen, frühestens sechs Monate nach der dritten Impfung eine weitere angeboten werden. Grundsätzlich sei derzeit eine vierte Impfung nicht zugelassen und auch für immunkompetente Personen nicht allgemein empfohlen.

Menschen, bei denen etwa wegen einer Immunsuppression oder auch aufgrund ihres Alters ein kürzeres Anhalten des Impfschutzes zu erwarten ist, sollten aber in bestimmten Fällen einen weiteren Stich erhalten können. Davor sei eine individuelle Nutzen-Risiko-Abwägung durch den Arzt nötig und die Impfung erfolge auf persönlichen Wunsch (off label).

Ob weitere Impfdosen bzw. Booster-Impfungen mit den verfügbaren Impfstoffen oder aber mit speziellen Vakzinen, welche gezielt die Omikron-Variante abdecken, notwendig sein werden, „ist Gegenstand laufender Untersuchungen“, heißt es seitens des NIG. Basierend auf den derzeitigen Daten sei aber davon auszugehen, „dass ein guter Schutz vor schweren Verläufen und Verhinderung von Hospitalisierung nach dreimaliger Impfung gegeben“ sind.

Empfehlungen bei Schwangerschaft

Zur Impfung Schwangerer hält das Gremium fest, dass im zweiten oder dritten Trimenon in Abhängigkeit vom Impfstatus ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden sollte. Hierbei habe sich bei umfangreichen Anwendungsbeobachtungen keine Zunahme unerwünschter Schwangerschaftsausgänge gezeigt. Bevorzugt sollte das Präparat Comirnaty verwendet werden, weil hierzu die umfangreichsten Daten vorliegen. Ab einem Alter von 30 Jahren sei auch eine Impfung mit Spikevax möglich. Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor einer Covid-19-Impfung sei nicht notwendig, bei der Empfehlung zur Impfung erst im zweiten oder dritten Trimenon handle es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Bei Personen, die nach drei Impfungen keine ausreichende Immunantwort gebildet haben, könne zur Prophylaxe Evusheld (Tixagevimab/Cilgavimab) eingesetzt werden (derzeit keine Zulassung in der EU, jedoch Notfallszulassung seitens der FDA). Dabei handle es sich um ein lang wirksames Präparat aus einer Kombination zweier monoklonaler Antikörper. Diese werden intramuskulär verabreicht und induzieren einen Schutz für sechs Monate. Noch im März soll Evusheld in Österreich verfügbar sein.

Auch die Verwendung von Xevudy (Sotrovimab) ist möglich. Der Wirkstoff ist seit Dezember 2021 in der EU zur Behandlung von Covid-19 zugelassen, jedoch nicht zur vorbeugenden Prophylaxe, das Präparat wird intravenös verabreicht. Hier wird von einer Schutzwirkung für rund zwei Monate ausgegangen. (APA/red)

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