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Gesundheit und Politik

Corona: Epidemiegesetz sieht Verkehrsbeschränkung statt Quarantäne als Möglichkeit vor

Wien - Die Corona-Quarantäne könnte bald der Vergangenheit angehören. Im Epidemiegesetz wird ein Passus eingefügt, der es dem Gesundheitsminister ermöglicht, alternativ allgemeine Verkehrsbeschränkungen einzuführen.

Die Omikron-Variante habe gezeigt, dass bei vorwiegend milden Krankheitsverläufen auch Verkehrsbeschränkungen ein taugliches Mittel sein können, um die Verbreitung einzudämmen, heißt es in den Erläuterungen zu der Novelle. Auch bei künftigen Virusvarianten, die mit Omikron vergleichbare Eigenschaften aufweisen, könnten Absonderungen entbehrlich sein und bloße Verkehrsbeschränkungen ausreichen.

Die vorgesehene Verordnungsermächtigung erlaube in diesem Fall eine schnelle Anpassung an die Eigenschaften der vorherrschenden Virusvariante. Konkret heißt es im Gesetz, der Gesundheitsminister könne durch Verordnung festlegen, „dass kranke, krankheitsverdächtige oder ansteckungsverdächtige Personen im Verkehr mit der Außenwelt beschränkt werden“. Dies gilt freilich nur, wenn nach der Art der Krankheit keine ernstliche und erhebliche Gefahr für die Gesundheit anderer Personen besteht.

Auflagen bei Verkehrsbeschränkung

Was unter den Verkehrsbeschränkungen zu verstehen ist, wird ebenfalls angeführt. Als Auflagen kämen insbesondere in Betracht: das Erfordernis eines Nachweises über eine lediglich geringe epidemiologische Gefahr, die Verpflichtung zum Tragen einer den Mund- und Nasenbereich abdeckenden mechanischen Schutzvorrichtung und Abstandsregeln. Auch das Verbot des Betretens von Arbeitsorten oder des Benutzens von Verkehrsmitteln sowie der Teilnahme an Zusammenkünften sind angeführt. (APA/red)

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