
Steuerliche Änderungen
Autor:
Mag. Hans-Georg Goertz
Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter der ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs- Steuerberatungs GmbH, Wien
E-Mail: goertz@ecovis.at
Web: www.ecovis.at
Da die neue Regierung von ÖVP, SPÖ und NEOS vor einigen Wochen die Arbeit aufgenommen hat, sollen ein paar mögliche steuerliche Änderungen aus dem Regierungsprogramm 2025–2029 unter die Lupe genommen werden. Trotz notwendiger Sparmaßnahmen könnte es besonders für Selbstständige einige interessante Steuererleichterungen geben.
Kalte Progression
Zuerst einmal wird es mit ziemlicher Sicherheit eine Budgetmaßnahme geben, die mehr Steuern in die leeren Staatskassen spülen soll. Die Erleichterung in Bezug auf die kalte Progression, die erst im Jahr 2023 eingeführt wurde, soll zu 1/3 wieder ausgesetzt werden; d.h., die jährliche Inflation wird in Zukunft bei Festsetzung der Steuerstufen und der Absetzbeträge nicht voll, sondern eben nur zu 2/3 berücksichtigt werden.
Gewinnfreibetrag und Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag soll von 15% bis €33000,– auf 15% bis 50000,– erhöht werden. Das würde bedeuten, dass man in Zukunft bei einem jährlichen Gewinn von €50000,– sogar bis zu €7500,– auch ohne Investitionstätigkeit von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen kann. Erst bei einem Jahresgewinn von über €50000,– würden Investitionen für den Gewinnfreibetrag notwendig und sinnvoll sein, um die Steuerbelastung weiter zu reduzieren.
Mitarbeiterprämien
Auch die Möglichkeit, eine steuer- und sozialversicherungsfreie Mitarbeiterprämie auszuzahlen, die es bereits in den letzten Jahren gab, soll schon dieses Jahr wiederkommen – allerdings nur bis €1000,–, aber dafür ohne etwaige Bindungen an kollektivvertragliche Regelungen.
Zuwendungen für Angestellte
Derzeit dürfen pro Mitarbeiter pro Jahr €365,– für Betriebsveranstaltungen und €186,– für Mitarbeitergeschenke sozialversicherungs- und steuerfrei ausgegeben werden. Auch hier wird über eine längst überfällige Erhöhung nachgedacht.
Luxustangente
Die Luxusgrenze für Kfz soll im Jahr 2027 von derzeit €40000,– auf €55000,– und in weiterer Folge vielleicht sogar auf €65000,– angehoben werden.
Betriebsaufgabe
Auch im Bereich der Beendigung der Ordinationstätigkeit könnte es Erleichterungen geben. Bei Betriebsaufgabe soll der Veräußerungsfreibetrag von derzeit €7300,– auf €45000,– deutlich erhöht werden. Falls aber die andere Begünstigung des Hälftesteuersatzes gewählt wird, könnte es noch interessanter werden, da hier vielleicht das Verbot des Dazuverdienens fallen könnte.
Zuverdienst in Alterspension
Ein letzter interessanter Aspekt könnte der steuerbegünstigte Dazuverdienst in der Alterspension werden. Hier wird über einen Steuersatz von 25% nachgedacht; allerdings sollte man sich als Großverdiener nicht zu sehr freuen. Hier wird sicher mit einer betragsmäßigen Deckelung des Dazuverdienstes zu rechnen sein, sodass wahrscheinlich nur geringe Einnahmen begünstigt sein werden.
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