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Gesundheit und Politik

Politischer Durchbruch: Facharzt-Ausbildung für Allgemeinmediziner kommt

Wien - Bei der lange erwarteten Einigung auf die Einführung eines Facharztes für Allgemein- und Familienmedizin gibt es einen Durchbruch: Gesundheitsministerium, Bundesländer, Sozialversicherung und Ärztekammer haben sich einstimmig auf einen entsprechenden Modus verständigt. Die Ausbildung wird künftig im Anschluss an das Medizinstudium fünf Jahre dauern, davon zwei Jahre in einer Lehrpraxis, teilte das Ministerium am Dienstag mit.

Die Forderung nach Etablierung eines entsprechenden Facharztes gibt es schon lange. Zuletzt gab es eine spezielle Ausbildung für Allgemeinmediziner, aber eben keine Facharzt-Ausbildung. Aktuell steht am Anfang eine neunmonatige Basisausbildung, der ein 27-monatiger Spitalsturnus folgt, wovon ein Jahr in einer Lehrpraxis absolviert werden kann. Den Abschluss bildet eine mehrmonatige Ausbildung in einer Praxis.

Nun wird die Ausbildung bis 2030 in mehreren Schritten auf fünf Jahre verlängert. Die zwei zusätzlichen Jahre werden als Lehrpraxis und überwiegend im niedergelassenen Bereich absolviert. Auch in der dreijährigen Grundausbildung gibt es einige Änderungen, die bislang aber noch nicht im Detail vom Ministerium kommuniziert worden sind.

Für Gesundheitsminister Johannes Rauch ist mit der Verständigung „der wichtigste Schritt zur Einführung erfolgt“. Die Schaffung einer Facharzt-Ausbildung soll dazu beitragen, den Beruf des Allgemeinmediziners attraktiver zu machen.

Breites Aufgabengebiet

In der Ärztekammer zeigte man sich seitens Präsident Johannes Steinhart erfreut, dass die seit 30 Jahren bestehende Forderung der Standesvertretung nun erfüllt wird. Edgar Wutscher, Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, geht davon aus, dass sich nun mehr junge Mediziner für diesen Berufszweig entscheiden werden.

Das Aufgabengebiet für das Sonderfach Allgemeinmedizin und Familienmedizin umfasst die primäre Gesundheitsversorgung, insbesondere die ganzheitliche, kontinuierliche und koordinative medizinische Betreuung. Beinhaltet ist die Gesundheitsförderung, Krankheitserkennung und Krankenbehandlung einschließlich der Einleitung von Rehabilitations- und Mobilisationsmaßnahmen aller Personen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Art der Erkrankung, unter Berücksichtigung des Umfelds der Person, der Familie, der Gemeinschaft und deren Kultur. (APA/red)

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