Corona-Impfpflicht: außer Spesen nichts gewesen
Wien - Es war von Anfang an ein holpriges politisches Vorhaben – am Donnerstag kam nun das rasche Ende: Gesundheitsminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger verkündeten das Aus für die Corona-Impfpflicht. Das Gesetz, das bislang noch gar nicht „scharf gestellt“ worden war, wie es im Polit-Jargon heißt, wird im Juli mittels Initiativantrag der Regierung abgeschafft.
Als Begründung führte Rauch bei einer eilig einberufenen Pressekonferenz mehrere Argumente an: So sei die Impfpflicht unter anderen Voraussetzungen beschlossen worden, als sie jetzt vorzufinden sind: Damals war die Delta-Variante vorherrschend und Österreich kurz vor einem neuerlichen Lockdown. „Omikron hat die Lage verändert“, so der Minister. Und er beruft sich dabei auch auf die eigens eingesetzte Impfpflicht-Kommission, die sich in ihrem jüngsten Bericht wie folgt geäußert habe: „Im Lichte der Bewertung der Impfpflicht aus medizinischer Sicht sowie der verfassungsrechtlichen Anforderungen erscheint eine unmittelbare Umsetzung der Impfpflicht ab 1. Juni nicht erforderlich.“ Diese Abwägung gelte bis heute.
Dazu kommt die Erkenntnis: „Die Impfpflicht bringt niemanden zum Impfen“, führte der Ressortchef weiter aus. Im Gegenteil: Befragungen hätten gezeigt, dass 13 Prozent der in Österreich lebenden Menschen sich trotz Impfpflicht den Stich nicht geholt hätten – auch bei Bestrafung. Und: Der Zwang sei selbst bei Personen, die einer Auffrischungsimpfung offen gegenüberstehen, kontraproduktiv. Soll heißen: Eine Impfpflicht steht der Auffrischungswilligkeit entgegen.
Last, but not least sei Österreich in Europa inzwischen alleine mit diesem Vorhaben gewesen, erklärte Rauch.
Scharfe Kehrtwende: „Leben mit Covid“
Vor diesem Hintergrund hat die Regierung das Motto im Umgang mit der Pandemie entsprechend adaptiert: „Leben mit Covid“ – an diesem Leitsatz sollen sich die Maßnahmen künftig ausrichten. Die wichtigsten Bausteine dabei: eine hohe Quote bei den – freiwilligen – Auffrischungsimpfungen, der Schutz der vulnerablen Gruppen – und die Option, im Falle einer neuen, gefährlicheren Variante wieder schärfere Maßnahmen hochfahren zu können.
Autor:
Evelyn Holley-Spieß
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