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Testierfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Sterbeverfügung bei Demenz

Was ist für das ärztliche Gutachten zu beachten?

Auch Demente und Betreute können testier- und geschäftsfähig sein. Ein rechtzeitiges Gutachten kann einer späteren Behauptung der Testierunfähigkeit entgegenwirken.

Die Zahl der Dementen wird sich bis 2050 verdoppeln. Eine Demenzdiagnose bedeutet aber nicht automatisch, dass der Betreffende von wichtigen Lebensentscheidungen wie der Testamentserrichtung ausgeschlossen ist. Die Anzahl der Testamentsanfechtungen hat allerdings auch deutlich zugenommen. Gründe dafür sind u.a., dass die Anzahl Dementer mit mangelnder Testierfähigkeit und die Komplexität moderner Familien, in denen Vermögensdispositionen sensibel und kompliziert sind, ansteigt, sowie die Zunahme von Zweitehen, wodurch Kinder aus der ersten Ehe im Testament ausgeschlossen wurden. Viele fühlen sich unfair und ungerecht behandelt. Rechtzeitig erstellte ärztliche Atteste, die die legistischen, medizinischen und psychiatrischen Gründe für die zu prüfende Testierfähigkeit und mögliche Einflussnahmen objektivieren, sind vor Gericht oft entscheidend.

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