© Gina Sanders - stock.adobe.com

Aufklären, aufklären, aufklären!

Kurpfuscherei in der Ästhetik

Die Message lautet: „Ästhetische Eingriffe gehören ausschließlich in ärztliche Hände“ – das ist leider nicht immer so. Die Praxis sieht deutlich anders aus. JATROS Dermatologie & Plastische Chirurgie fragte nach bei Dr. Veith Moser, Facharzt für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie, der in seiner Rolle als gerichtlich beeideter Gutachter und Sachverständiger mit unglaublichen Verletzungen des erlaubten Rahmens konfrontiert ist.

Nimmt die Kurpfuscherei in Österreich im Bereich der ästhetischen Medizin zu?

V. Moser: Ja, die Kurpfuscherei nimmt in Österreich deutlich zu. Das sehen wir nicht nur in den Ordinationen, weil deutlich mehr geschädigte Patient:innen zu uns kommen, sondern ich sehe das auch speziell an den Verfahren, bei denen ich als gerichtlich beeideter Gutachter und Sachverständiger tätig bin.

Welche Berufsgruppen sind in diesem Feld tätig? Kosmetiker:innen, Masseur:innen?

V. Moser: Vor allen Dingen sind es Kosmetiker:innen, diplomierte Krankenschwestern oder auch komplette Lai:innen bzw. auch Ärzt:innen aus dem Ausland, die in Österreich keine Arbeitserlaubnis haben und von der Ärztekammer nicht geführt werden.

Welche Anwendungen verursachen die meisten Komplikationen? Fäden, Hyaluronsäure(HA)-Filler? Botox?

V. Moser: Die häufigsten Komplikationen werden durch Hyaluronsäure verursacht. Sie führen sehr oft zu teilweise schlimmen Komplikationen. Die schwersten Fälle, die ich gesehen habe, waren Hautnekrosen im Bereich der Lippe und der Nase. Die Patient:innen hatten schwere ästhetische Beeinträchtigungen zu ertragen, es waren stationäre Aufenthalte im Spital sowie Folgeoperationen notwendig. Aber auch weniger dramatische, jedoch langfristige Komplikationen wie Knoten, Granulome sowie weitere Fremdkörperproblematiken sind zu sehen. Nicht wenige Patient:innen kommen nach diesen nicht rechtmäßig durchgeführten Therapien mit Infekten als Akutfälle in die Ordination.

Kommt es auch zu Erblindungen in Österreich?

V. Moser: Ich weiß von einem Fall. Ob in Österreich in den letzten Jahren mehr als eine Erblindung durch unsachgemäße Behandlung aufgetreten ist, ist mir nicht bekannt. Aber zumindest traten Hautnekrosen auf, die rekonstruktive operative Eingriffe notwendig gemacht haben.

Und Hylase? Hat das keiner von diesen Anbietern in der Ordination zur Verfügung?

V. Moser: Alle Geschädigten, die dieses Produkt gebraucht hätten, haben gesagt, dass sie verzweifelt versucht haben, die Person zu kontaktieren, die die Behandlung gemacht hat. Die Kontaktaufnahme ist sehr oft nur über Social Media möglich und kaum über das Telefon. Die Kontaktaufnahme zum ursprünglichen Behandler war in all diesen Fällen, in denen es wirklich dramatische Komplikationen gab, erfolglos. Somit haben die Geschädigten in öffentlichen Spitälern oder niedergelassenen Praxen Hilfe gesucht. Dort wurde dann die Behandlung der Komplikationen durchgeführt.

Wie können Fachärzt:innen für plastische, ästhetische und wiederherstellende Chirurgie und für Dermatologie ihre Patient:innen vor Kurpfuscher:innen warnen?

V. Moser: Wir können immer nur wieder darauf hinweisen, wie wichtig es ist, eine gute Ausbildung zu haben. Wir sollten uns auf unsere spezielle Expertise berufen und uns an unsere Facharztbezeichnung halten. Wir haben eine jahrelange Ausbildung absolviert und dürfen uns als Facharzt bzw. Fachärztin für plastische, ästhetische und rekonstruktive Chirurgie bezeichnen, wir sollten uns nicht als Schönheitsarzt/-ärztin, Schönheitschirurg:in, Beauty Doc oder Ähnliches bezeichnen. Denn so kann sich jeder nennen.

Würden Sie es für sinnvoll halten, Aufklärungsbögen in den Ordinationen aufzulegen oder auf Social Media dagegen vorzugehen?

V. Moser: Ich glaube nicht, dass Aufklärungsbögen in den Ordinationen einen Sinn haben. Das Problem ist, dass der Großteil der Patient:innen über die sozialen Medien „geködert“ wird. Jene Patient:innen, die in die Ordination der plastischen Chirurg:innen kommen, würden ohnehin nicht zu unqualifizierten Personen gehen. Wenn, dann muss man auf Social Media bezahlte Einschaltungen machen oder vielleicht sogar auch im Radio und Fernsehen.

Vor allem sollten die Gesundheitsbehörden und möglicherweise auch die Ärztekammer tätig werden. Auch die Fachgesellschaften können speziell auf diese Problematik hinweisen (siehe Kasten). Vor allen Dingen wäre es wichtig, dies in verschiedenen Sprachen zu machen, wie Türkisch, Russisch/Ukrainisch und den Sprachen des Balkans.

Ist also mehr Öffentlichkeitsarbeit nötig?

V. Moser: Ja, vor allen Dingen in den sozialen Medien. Und es wäre natürlich wichtig und gut, dass das Ganze auch immer wieder durch Beiträge in den Printmedien und im Fernsehen in der Bevölkerung verbreitet wird.

Kann es rechtliche Konsequenzen für niedergelassene Ärzt:innen geben, die dann die Folgeschäden korrigieren müssen?

V. Moser: Solange eine gute Dokumentation vorliegt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es rechtliche Konsequenzen geben kann. Natürlich muss aber eine fundierte und ausgiebige Aufklärung über die Möglichkeiten der Rekonstruktion stattfinden.

Bitte geben Sie uns zwei Beispiele aus Ihrer Tätigkeit als gerichtlich beeideter Sachverständiger.

V. Moser: Erstes Beispiel: Eine Kosmetikerin aus der Ukraine hat hier über Jahre immer wieder Hyaluronfillerbehandlungen durchgeführt und ist letztendlich wegen Kurpfuscherei angezeigt worden. Diese Dame ist dann zu 40 Tagessätzen à 40€ verurteilt worden. Ihre Instagram-Seite ist nach wie vor aktiv, und sie wirbt weiterhin …

Zweites Beispiel: Eine deutsche Staatsbürgerin mit orientalischen Wurzeln sperrt in Wien eine Ordination auf und sagt, sie hat in Kalifornien als Schönheitschirurgin gearbeitet. Es gibt Interviews und Reportagen über diese Dame in diversen österreichischen Frauenzeitschriften. Es werden mehrere 100 Menschen behandelt. Aufgrund der hohen Komplikationsrate werden viele Anzeigen erstellt und letztlich stellt sich dann im Rahmen der Ermittlung heraus, dass diese Dame nie studiert, sondern lediglich eine Ausbildung für Kosmetik absolviert hat. Insgesamt gibt es über 100 geschädigte Frauen und auch Männer. Die verursachende Dame sitzt für zwei Wochen in Untersuchungshaft, derzeit läuft das Strafverfahren.

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen haben Kurpfuscher:innen zu rechnen?

V. Moser: Der Strafrahmen lautet: Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder bis zu 180 Tagessätze.

Wer zahlt die Entschädigung für geschädigte Patient:innen?

V. Moser: Meistens gibt es keine Entschädigung.

Wohin können sich geschädigte Patient:innen wenden?

V. Moser: An die Patientenanwaltschaft, den Ombudsmann, die Ärztekammer, die Rechtsanwaltschaft, praktische Ärzt:innen, die Notfallaufnahme und natürlich an sämtliche Ärzt:innen, die qualifiziert sind, ästhetische Behandlungen oder Operationen durchzuführen.

Was wollen Sie Ihren Kolleg:innen noch mitteilen?

V. Moser: Aufklären, aufklären, aufklären. Und wenn der Verdacht sowie Beweise vorliegen, direkt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft stellen.

Back to top