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Keine routinemäßigen Screenings mehr

ÖGDV-Konsens zur Hautkrebsvorsorge

Hautkrebs zählt zu den häufigsten Krebserkrankungen in hellhäutigen Bevölkerungen. Ein jährliches Ganzkörperscreening für alle Erwachsenen erscheint auf den ersten Blick naheliegend, ist jedoch kein evidenzbasiertes Vorgehen. Der neue ÖGDV-Konsens zur Hautkrebsvorsorge liefert nun eine Grundlage, um die Hautkrebsvorsorge in Österreich risikoadaptiert und evidenzbasiert weiterzuentwickeln.

In Österreich existieren weder ein organisiertes Hautkrebs-Screening noch einheitliche Empfehlungen zur Hautkrebsfrüherkennung bei asymptomatischen Personen. Präventionskampagnen empfahlen bis vor einigen Jahren noch jährliche dermatologische Untersuchungen zur Früherkennung von Hautkrebs, der Nutzen dieser konnte jedoch wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Auch gibt es keine österreichweite einheitliche Refundierungssituation im niedergelassenen Bereich: Das Hautkrebsscreening ist in mehreren Bundesländern nur als Privatleistung verfügbar.

Im Rahmen eines Delphi-Prozesses hat sich ein Expertengremium der ÖGDV dieses Themas angenommen, mit dem Ziel, eine risikoadaptierte Empfehlung zur Hautkrebsfrüherkennung zu entwickeln, in deren Rahmen regelmäßige Untersuchungen der richtigen Personengruppe zu höheren Trefferquoten führen sollen. Zudem wird langfristig die einheitliche Refundierung in allen Bundesländern angestrebt.

„Mit dem neuen Konsensus der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie zur Hautkrebsfrüherkennung haben wir erstmals eine bundesweite fachliche Grundlage vorgelegt. Ziel ist nicht weniger Vorsorge, sondern eine gezieltere, qualitätsgesicherte und evidenzbasierte Früherkennung“, betonte Assoz. Prof. DDr. Peter Kölblinger, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Melanom und dermatologische Onkologie der ÖGDV und Erstautor des Expertenkonsensus.

Screening für alle: international kein Standard

Der Blick über Österreichs Grenzen hinaus zeigt: Ein ungezieltes, bevölkerungsweites Hautkrebs-Screening für alle ist international nicht der Regelfall. Deutschland ist in Europa eine auffällige Ausnahme: Dort können gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening in Anspruch nehmen. In vielen anderen Gesundheitssystemen ist der Zugang zu Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen gar nicht geregelt oder risikogruppen-orientiert organisiert.

„International zeigen die Daten sehr deutlich: Ungezieltes Screening führt nicht automatisch zu besserer Vorsorge. Gute Vorsorge bedeutet, Nutzen und mögliche Schäden abzuwägen und die vorhandenen medizinischen Ressourcen dort einzusetzen, wo Patient:innen am meisten profitieren“, erklärte Univ.-Prof. Dr. Franz Trautinger, Vizepräsident der ÖGDV. So empfehlen etwa die Niederlande kein allgemeines Hautkrebs-Screening, weil der Nutzen eines solchen Programms nicht ausreichend belegt ist. Auch in Großbritannien gibt es kein nationales Screening-Programm für Hautkrebs. Dort wird auf Selbstbeobachtung und ärztliche Abklärung bei Risiko oder Symptomen gesetzt. In Frankreich liegt der Schwerpunkt ebenfalls auf Prävention, Aufmerksamkeit für Risikofaktoren und gezielter ärztlicher Abklärung. Auch auf europäischer Ebene wird dieser Befund bestätigt: Die EU-Ratsempfehlung zu Krebs-Screening-Programmen nennt Brust-, Gebärmutterhals- und Darmkrebs sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – Lungen-, Prostata- und Magenkrebs. Hautkrebs ist, mangels ausreichender Evidenz, nicht Teil der empfohlenen EU-Screening-Programme.

Neuer Konsens: die Empfehlungen

Kölblinger präsentierte die im Konsens definierten Empfehlungen:

  • Die Primärprävention von Hautkrebs durch UV-Schutzmaßnahmen soll weiter gestärkt werden. Vorsätzliche UV-Exposition (Sonnenbaden, Solarien) soll langfristig auf Bevölkerungsebene als gesundheitsschädigendes Verhalten betrachtet werden.

  • Regelmäßige Selbst-/Partneruntersuchungen der Haut werden bei Erwachsenen empfohlen. Diese sollen alle 3 bis 6 Monate durchgeführt werden. Bei Auffälligkeiten soll eine ärztliche Begutachtung erfolgen, die sich primär auf die auffällig gewordene Hautveränderung bezieht.

  • Eine ärztliche Basisuntersuchung bei Erwachsenen zur Einschätzung des Melanomrisikos wird empfohlen. Bei unauffälliger Basisuntersuchung (niedriges Risiko) sollen abseits der empfohlenen Selbst-/Partneruntersuchungen bis zum 50. Lebensjahr keine weiteren routinemäßigen ärztlichen Untersuchungen zur Hautkrebsfrüherkennung durchgeführt werden.

  • Aufgrund des mit dem Alter ansteigenden Hautkrebsrisikos (Melanom und BZK/PLECA) wird zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr eine nochmalige ärztliche Untersuchung der gesamten Haut und eine Reevaluierung des Risikoprofiles empfohlen.

  • Bei erhöhtem individuellem Melanomrisiko (Hauttyp I, >60 erworbene Nävi, >4 atypische Nävi, Melanom in der Eigenanamnese, Melanom bei ≥2 erstgradig oder ≥3 höhergradig Verwandten, Z.n. aktinischer Keratose/kutanem Plattenepithelkarzinom oder Basalzellkarzinom, Immunsuppression nach Organtransplantation) werden bei Erwachsenen regelmäßige hautfachärztliche Untersuchungen zur Melanomfrüherkennung empfohlen. Diese sollen je nach relativem Risiko alle 1 bis 2 Jahre durchgeführt werden.

  • Eine hautfachärztliche Untersuchung zur Melanomfrüherkennung soll zumindest eine visuelle Ganzkörperuntersuchung und eine dermatoskopische Begutachtung ausgewählter Hautveränderungen beinhalten.

  • Bei Zufalls- bzw. Erstdiagnose eines Basalzell- oder kutanen Plattenepithelkarzinoms wird routinemäßig die zusätzliche Untersuchung des gesamten Integuments empfohlen.

  • Hinsichtlich der Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinom der Haut und aktinische Keratosen“ wird die Erstellung eigenständiger österreichweiter Empfehlungen für beruflich UV-exponierte Personen empfohlen. Bis zur Fertigstellung dieser Empfehlungen wird hinsichtlich der Hautkrebsfrüherkennung bei beruflich UV-exponierten Personen ein Vorgehen gemäß der im aktuellen Konsensuspapier angeführten Empfehlungen angeraten.

Von der Empfehlung zur Umsetzung

„Wir nehmen die Sorge der Menschen sehr ernst. Hautkrebsfrüherkennung bleibt wichtig. Aber sie muss dort ansetzen, wo der medizinische Nutzen am größten ist: bei Menschen mit erhöhtem individuellem Risiko. Die Risikogruppen wurden exakt festgelegt“, betonte Dr. Manfred Fiebiger, Bundesfachgruppenobmann Dermatologie der ÖGDV. Der neue Ansatz folgt nicht dem Gießkannenprinzip, sondern dem individuellen Risikoprofil. „Risikobasiert bedeutet nicht weniger Medizin. Es bedeutet die richtige Medizin für die richtigen Menschen zur richtigen Zeit. Vor allem in Regionen mit schlechter dermatologischer Versorgung können dadurch Menschen mit erhöhtem Risiko schneller einen Termin bekommen. Dafür können die vorhandenen Kapazitäten medizinisch sinnvoller genutzt werden“, stellte Fiebiger klar.

Für die erfolgreiche Umsetzung braucht es ein abgestimmtes Vorgehen aller relevanten Akteure: Dermatolog:innen, Allge-meinmediziner:innen, Sozialversicherung, Ministerium, Ärztekammer, Krebshilfe und Patient:innenvertretungen müssen an einem Strang ziehen. Ein besonderer Stellenwert kommt bei der Versorgung auch der Allgemeinmedizin zu. Im Rahmen der Gesundenuntersuchung können die Haus-ärzt:innen, wie schon zuvor, eine erste Risikoeinschätzung vornehmen – etwa anhand von Hauttyp, Anzahl und Beschaffenheit der Nävi sowie relevanter persönlicher oder familiärer Risikofaktoren. Zur Einschätzung des Risikoprofils nach den aktuellen Richtlinien werden geeignete Informations- und Schulungsunterlagen entwickelt werden. (red)

„Hautkrebs-Vorsorge neu gedacht: mehr Sicherheit durch gezielte Früherkennung“; Pressegespräch der ÖGDV am 1.Juli 2026 in Wien

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