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Formen der Berufsausübung und Zusammenarbeit in der Dermatologie - heute und morgen

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Möglichkeiten, in unserem Fach zu arbeiten, haben sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert, genauer gesagt stark erweitert. Vor etwa 20 Jahren war es üblich, im Spital zu bleiben oder in eine Kassenpraxis zu gehen. Damals waren Wahlärzte eine Minderheit. Heutzutage gibt es mehr Wahl- als Kassenärzte.

Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten von neuen Arbeitsformen verschaffen. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen selbstständiger und unselbstständiger Tätigkeit. Bei einer selbstständigen Tätigkeit muss man die Beträge für die Krankenversicherung und Sozialversicherung selbst bezahlen, beim Finanzamt eine Steuererklärung einreichen und dann quartalsweise die Einkommensteuer bezahlen. Bei einer unselbstständigen Tätigkeit werden die Beiträge schon zuvor abgezogen und man bekommt den Nettolohn (14-mal pro Jahr) überwiesen.

Arbeitsformen

Spitalsarzt

Jeder beginnt die Ausbildung in der Klinik. Wenn man in der Klinik bleibt, ist man nach etwa 6 Jahren schon gewachsener Teil eines Teams. Wenn man als Facharzt in der Klinik bleibt, arbeitet man zusätzlich zum Betrieb in einem speziellen Bereich, der sich schon während der Ausbildung je nach persönlichem Interesse abzuzeichnen beginnt. Ein enormer Vorteil ist, dass man sehr schnell Zugriff auf die gesamte intellektuelle Kapazität der Klinik hat. Weiters besteht in der Klinik die Möglichkeit, wissenschaftlich zu arbeiten und sich zu habilitieren. Im Gegensatz zur Tätigkeit in der Praxis hat man dabei kein betriebswirtschaftliches Risiko zu tragen. Es besteht während der Ausbildung auch die Möglichkeit, einen Teil der Ausbildung in einer Lehrpraxis zu absolvieren. So kann man unverbindlich für sich selbst objektivieren, ob einem die Arbeit im Krankenhaus oder in der Praxis mehr zusagt. Früher war die Zeit in dieser auf ein Jahr beschränkt, mittlerweile kann man bis zu zwei Jahre der Ausbildung in einer Lehrpraxis absolvieren.

Kassenarzt

Wenn man eine Kassenstelle annimmt, wird man zu einem Firmenbesitzer, also zu einem Unternehmer. Es kommen zu den rein medizinischen Aufgaben auch unternehmerische Arbeiten, wie das Abschließen von Mietverträgen, Arbeitsverträgen, die Anschaffung von EDV und Praxissoftware, Investitionen und Finanzierungen. Versicherungen, wie die Krankenversicherung, Haftpflicht-, Rechtsschutzversicherungen, muss man selbst abschließen. Man braucht einen Steuerberater und einen Lohnverrechner und insbesondere auch einen EDV-Betreuer. Die Verrechnung von erbrachten Leistungen ist zu erledigen und die Abrechnungen müssen regelmäßig den Krankenversicherungen übermittelt werden. Ein wichtiger Faktor ist das Personalmanagement. Für medizinische Leistungen, die in den Katalogen der Krankenversicherungen abgebildet sind, ist man an die Honorare der Krankenversicherungen gebunden. Leistungen, die nicht im Katalog sind, werden grundsätzlich privat verrechnet. Darunter fallen selbstverständlich Leistungen im Bereich der ästhetischen Dermatologie, aber auch medizinische Leistungen außerhalb des Katalogs.

Mittlerweile haben sich die Möglichkeiten in der Kassenpraxis stark erweitert. Neben der klassischen Variante „Einzelpraxis“ gibt es auch die Möglichkeit, eine Gruppenpraxis zu gründen. Mehrere Ärzte gründen eine Gesellschaft (OG oder GmbH) und arbeiten zusammen in einer Praxis. Das Praxispersonal arbeitet für die gesamte Praxis. Die Zahlungen für die Miete werden unter den Ärzten aufgeteilt und anfallende Investitionen sind für die gesamte Praxis. Früher wurde dieses Modell durch sogenannte „Synergieabschläge“, ein Euphemismus für Honorarkürzungen vonseiten der Krankenversicherungen, beinahe verunmöglicht. Mittlerweile wurden diese Synergieabschläge beinahe vollständig wegverhandelt. Es gibt eine Vielzahl an unterschiedlichen Gruppenpraxismodellen, die sich insbesondere hinsichtlich der anzubietenden Mindestöffnungszeiten unterscheiden, alle ermöglichen jedoch flexible Arbeitsformen, sogar die Kombination „Arbeiten im Spital“ und „Gesellschafter einer Gruppenpraxis“ sind grundsätzlich möglich.

Anstellung in der Kassenpraxis

Dies war bis vor ein paar Jahren nicht möglich. Aufgrund derwachsenden Probleme mit Nachbesetzungen der Kassenpraxen ist es jedoch möglich, einen Facharzt in einer Praxis anzustellen. Dies ist eine unselbstständige Tätigkeit, der Arzt bekommt, wie im Krankenhaus, das Gehalt nach Abzug der Kranken- und Sozialversicherungen netto ausbezahlt. Es gibt einen eigenen Kollektivvertrag, der bei den Verhandlungen zu beachten ist.

Vertretung

Diese Möglichkeit gibt es schon länger, wird in letzter Zeit aber mehr in Anspruch genommen. Fachärzte können in Praxen in der Urlaubszeit als Vertretung arbeiten. In der Regel wird nach Stunden abgerechnet. Dies ist eine selbstständige Tätigkeit. Die Vertreter müssen über die Honorare eine Einkommensteuererklärung abgeben und die Einkommenssteuer entrichten. Es gibt auch Praxen, bei denen ein fixer Tag in der Woche vertreten wird. Falls dies kassenrechtlich möglich ist, muss man bei dieser Konstellation jedoch achtgeben. Es gab schon Fälle, bei denen das Finanzamt eine sogenannte „Scheinselbständigkeit“ behauptet und Sozial- und Krankenversicherungszahlungen nachgefordert hat. Das war für die Praxisbetreiber sehr mühsam und ärgerlich und führte zu aufwendigen juristischen Auseinandersetzungen. In diesem Fall ist es wichtig, sich zuvor mit der Ärztekammer und insbesondere dem Steuerberater über dieses Modell zu beraten.

Jobsharing

Ein sehr gängiges Modell:Im Fall einer Erkrankung, einer Schwangerschaft, bei temporärer Überbelastung, für eine Auszeit oder aus einer Reihe von anderen Gründen kann die Praxis vorübergehend teilweise von einem Dermatologen übernommen werden. Dies ist auch eine selbstständige Tätigkeit. Die finanzielle Abgeltung ist Verhandlungssache.

Übergabepraxis

Vor dem Ruhestand besteht die Möglichkeit, eine Übergabepraxis zu beantragen. Die genauen Modalitäten dafür sollten bereits zu Beginn vertraglich festgelegt werden. Der Kollege, der die Praxis ab der Pensionierung des Praxisinhabers übernehmen möchte, arbeitet zu festzulegenden Zeiten in der Praxis mit. Der Praxisinhaber hat die Möglichkeit, in der Zeit vor dem Ruhestand die Tätigkeit etwas zu reduzieren. Der Nachfolger arbeitet sich in die Praxis ein und kann dann die Ordination im vollen Betrieb weiterführen. Das eingearbeitete Personal kann übernommen werden und die Verträge muss man nur umschreiben. Dieses Modell ist in meinen Augen eine Win-win-Situation, es ist aber vielen Kollegen nicht bekannt.

Wahlarzt

Als Wahlarzt ist man nicht an die Kassentarife gebunden. Aufgrundder berechtigten zunehmenden Unzufriedenheit mit den Kassentarifen arbeiten immer mehr Kollegen in der Praxis als Wahlärzte. Die Wahlarzttätigkeit ist auch eine selbstständige Berufsausübung. Es gibt Bundesländer, in denen mehr Dermatologen in Wahlarztpraxen arbeiten als in Kassenpraxen. Die Honorare bestimmt man selbst und man sollte sich am privatärztlichen Honorarkatalog orientieren. Die Patienten bekommen nach der Ordination eine Rechnung. Die erbrachten Leistungen, die im Katalog abgebildet sind, werden auf der Rechnung vermerkt und den Patienten werden 80% von dem, was ein Kassenarzt für diese Leistungen bekommen hätte, zurückerstattet.

Ausblick

Mit diesem Artikel habe ich eine persönliche Zusammenstellung moderner Arbeitsformen für Dermatologen zusammengefasst. Genauere Betrachtungen der einzelnen Arbeitsmodelle hätten den Rahmen dieses Artikels gesprengt. Für weitere Informationen stehen die Landesärztekammern zur Verfügung. Dort gibt es z.B. Seminare, in denen man mehr Informationen über die einzelnen Modelle erhalten kann. Auch die jeweiligen Referenten erteilen in Detailfragen Auskunft. Ebenso stehen die Fachgruppenvorsitzenden der einzelnen Bundesländer für Auskünfte gerne zur Verfügung, die Liste ist am Ende des Artikels angeführt.

Generell ist zu sagen, dass der Bedarf an dermatologischer Betreuung steigt und dass seit 2006 wesentlich weniger Ärzte ausgebildet werden. Einerseits macht uns das zu einem Mangelberuf. Andererseits ist es unsere Aufgabe, unsere dermatologischen Patienten zu versorgen. Wenn wir das nicht machen, können gefährliche Situationen entstehen. Es könnten dermatologische Leistungen in Richtung nicht dermatologischer Fächer ausgelagert werden, wodurch die Versorgung der Patienten sicherlich verschlechtert werden würde.

Eine Lösung wäre eine Verbesserung der Kassenkataloge und nicht das Herausstampfen von Hunderten neuen Kassenstellen, von denen schon heute Hunderte nicht zu besetzen sind. Auch ist das Klima zwischen den gesundheitspolitischen Verantwortungsträgern und den Ärzten verbesserungswürdig. Die Fehlentwicklungen der letzten Jahrzehnte können durch konstruktive Gespräche gelöst werden. Politisch motivierte Angriffe auf Ärzte führen sicherlich nicht zum Ziel. Auch das „Wahlarztbashing“ der letzten Jahre und Erpressungsversuche an die Adresse der Wahlärzte, sie zu Zusatzarbeiten zu zwingen, werden die Situation nicht verbessern. Die größten Gefahren sind Fantasien einzelner Politiker, die Medizin zu verstaatlichen. Das wäre der sichere Weg in eine Zweiklassenmedizin, die sich niemand wünscht.

Freundliche kollegiale Grüße,
Dr. Manfred Fiebiger
Bundesfachgruppenobmann Dermatologie
Web: www.bvoed.at | Mail: office@fiebiger.at



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Vorarlberg
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