
Was bleibt netto?

Vielen Dank für Ihr Interesse!
Einige Inhalte sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen nur für registrierte Nutzer bzw. medizinisches Fachpersonal zugänglich.
Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:
Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich
zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)
Die durchschnittlichen Jahresumsätze bei Allgemeinmedizinern in Wien und Niederösterreich liegen etwa bei 240000€ bis 260000€ im Jahr. Davon verbleiben nach Abzug aller Kosten etwa 45% bis 50% vor Steuern bzw. 20% bis 25% nach Steuern. Somit kann man in einer allgemeinmedizinischen Ordination mit einem Nettoeinkommen von etwa 4000€ bis 5000€ im Monat rechnen. Natürlich gibt es hier sowohl nach unten als auch nach oben Ausreißer.
Planungsrechnung in der Ordination
Mithilfe der Planungsrechnung können nicht nur die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben der Ordination, sondern auch die Steuerbelastung, Sozialversicherungsbeiträge und Ärztekammerabgaben sowie das verfügbare Nettoeinkommen prognostiziert werden. Diese Planungsrechnungen sollten nicht nur vor Gründung der Ordination, sondern auch laufend zumindest einmal im Jahr erfolgen, um allfällige Abweichungen frühestmöglich erkennen zu können.
Kostenfaktor Personalkosten Die Personalkosten stellen in der Regel den größten laufenden Kostenfaktor in einer allgemeinmedizinischen Ordination dar. Hier gilt es umso mehr, eine genaue Planung der notwendigen Kapazitäten und der damit verbundenen Kosten durchzuführen. Zu beachten ist natürlich, dass zu den mit den Ordinationshilfen verhandelten Bruttogehältern noch 30% Lohnabgaben dazuzurechnen sind. Besonders in den Monaten Juni und November belasten die doppelten Gehälter die Liquidität einer Ordination enorm.
Hingewiesen sei auf die Möglichkeit, geringfügig Beschäftigte mit einem Gehalt von unter 475,86€ pro Monat (Wert 2021) anzustellen, die nicht pensions- und krankenversichert sind und damit deutlich weniger Lohnnebenkosten verursachen.
Investitionsentscheidungen
Mithilfe einer Break-Even-Berechnung kann man feststellen, ab wann sich eine Investition rentiert. Der Break-Even-Punkt gibt an, ab welcher Menge an Leistungen (z.B. Behandlungen) der Umsatz sowohl die fixen als auch die variablen Kosten, die mit dieser Leistung in Zusammenhang stehen, abdeckt. Zu den fixen Kosten gehören die Kreditrückzahlungen, zu den variablen Kosten die pro Behandlung eingesetzten Materialien oder auch der Stromverbrauch.
In einem weiteren Schritt kann dann unter Berücksichtigung der Personalkosten, die mit der jeweiligen Behandlung in Verbindung stehen, der Gewinn ermittelt werden, der pro Behandlung erzielt werden kann.
Gruppenpraxis
Der Hauptgrund für die Entscheidung, eine Gruppenpraxis zu gründen, liegt weniger in monetären Überlegungen als in der Arbeitsüberlastung, die gerade in der Allgemeinmedizin in der heutigen Zeit immer mehr zunimmt.
Wird die Gruppenpraxis ernsthaft in Erwägung gezogen, gilt es im Vorfeld mit der Ärztekammer und der ÖGK Gespräche zu führen, ob es von allen Seiten grünes Licht gibt. Im Anschluss müssen die richtigen Partner für die Gruppenpraxis gefunden werden. Meist ergibt sich die Gruppenpraxis durch Aufnahme eines Kollegen, der bisher schon als Vertretung in der Ordination gearbeitet hat. Ein beidseitiges besseres Kennen ist als Voraussetzung für eine erfolgreiche Gruppenpraxis unumgänglich.
Oft stellt sich dann noch die Suche nach größeren Ordinationsräumlichkeiten und weiterem Personal als große Herausforderung dar.
Die Gruppenpraxen werden fast ausschließlich in der Form der offenen Gesellschaft (OG) gegründet, obwohl auch die GmbH möglich wäre. Hier gilt es die entsprechenden Verträge mit Rechtsanwälten zu machen, die auf Gruppenpraxen spezialisiert sind, damit das Rad nicht neu erfunden werden muss.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der neue elektronische Eltern-Kind-Pass
Im Jahr 2014 initiierte das Gesundheitsministerium eine interdisziplinäre Plattform zur Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes. Es bedurfte wohl der Androhung der Kündigung der Mutter- ...
Zusammenarbeit von Ärzten mit nichtärztlichen Gesundheitsberufen
Inwieweit trifft Ärzte eine Überwachungspflicht, wenn sie Tätigkeiten an Angehörige nichtärztlicher Gesundheitsberufe delegieren?
Die stille Kündigung – Quiet Quitting
Das Phänomen Quiet Quitting, das das Verhalten von Mitarbeiter:innen beschreibt, die ihr Engagement in der Arbeit auf ein Minimum reduzieren, betrifft auch den Gesundheitsbereich. Wegen ...