Die neuen Steuerstufen
Autor:
Mag. Hans-Georg Goertz
Geschäftsführer/Gesellschafter, Steuerberater ECOVIS Austria Wirtschaftsprüfungs-Steuerberatungs GmbH, Wien
E-Mail: goertz@ecovis.at
Web: www.ecovis.at
Auch im Jahr 2024 werden die Steuerstufen einer Inflationsanpassung unterzogen, um der kalten Progression entgegenzuwirken. Außerdem wird die Besteuerung in jener Steuerstufe, ab der 2023 noch mit 41% besteuert wurde, auf 40% gesenkt. Dies hat doch eine deutliche Entlastung der Besteuerung zur Folge.
Kalte Progression
Die „kalte Progression“ bedeutet eine Steuermehrbelastung im Zeitablauf, falls in einem progressiven Steuersystem – das wir in Österreich haben – Grenzwerte nicht an die Inflation angepasst werden. Ein steigendes Einkommen würde ohne diese Anpassung im Verhältnis stärker besteuert werden. Das Nettoeinkommen würde prozentuell weniger stark steigen als das Bruttoeinkommen.
Anpassung der Steuerstufenim Jahr 2024
Im Jahr 2022 wurde bei der Steuerreform beschlossen, dass der kalten Progression entgegenzusteuern ist und dass ab dem Jahr 2023 eine jährliche Anpassung zur Entlastung der Steuerzahler zu erfolgen hat. In der Folge hat die Regierung für das Jahr 2024 die Tarifstufen im Vergleich zu 2023 an die Inflation angepasst (Tab. 1).
Deutliche Entlastung
Bei einem Jahreseinkommen von z.B. 100000 Euro würde man im Jahr 2024 um etwa 1100 Euro weniger Steuern zahlen als noch im Jahr 2023. Dies ist doch eine Entlastung, die es in dieser Form bis Ende 2022 nicht gegeben hat.
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