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Neue Kapitalgesellschaftsform

Die FlexCo – die günstigere und flexiblere GmbH?

Die flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG oder FlexCo) ist eine mit Wirkung zum 1.1.2024 gesetzlich neu eingeführte österreichische Kapitalgesellschaftsform, die besonders für innovative Start-ups und Gründer in der Frühphase eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll. Die neue Gesellschaftsform soll vor allem bei der Kapitalaufbringung Vorteile gegenüber der GmbH bieten.

Die Rechtspersönlichkeit der FlexCo unterscheidet sich nicht von jener der GmbH. Sie ist jedoch einfacher und flexibler, was die Stammeinlagen, die Übertragung der Geschäftsanteile, die Stimmabgaben der Gesellschafter und die Rechte der Gesellschafter betrifft:

  • Die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter müssen mindestens EUR1,– (und nicht EUR70,–) betragen; für die FlexCo ist – wie auch (neu) für die GmbH seit 1.1.2024(statt früher EUR35000,–) – ein Mindest-Stammkapital von EUR10000,– vorgesehen, wovon bei Gründung EUR5000,– in bar eingezahlt werden müssen.

  • Für die Übertragung von Geschäftsanteilen gilt eine abgeschwächte Formvorschrift, nämlich eine unter notarieller oder anwaltlicher Mitwirkung errichtete Privaturkunde.

  • Erleichterung der Umlaufbeschlussfassung: Anders als bei der GmbH kann der Gesellschaftsvertrag einer FlexCo vorsehen, dass für eine Abstimmung im schriftlichen Weg das Einverständnis aller Gesellschafter nicht erforderlich ist. In diesem Fall muss für eine gültige schriftliche Beschlussfassung allen stimmberechtigten Gesellschaftern eine Teilnahme an der Abstimmung ermöglicht werden.

  • Ausgabe von Unternehmenswertanteilen: Der Gesellschaftsvertrag kann die Ausgabe von Unternehmenswertanteilen in einem Ausmaß von weniger als 25% des Stammkapitals vorsehen. Dadurch soll die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung erleichtert werden. Die Unternehmenswertbeteiligten haben eingeschränkte Gesellschafterrechte und ein deutlich reduziertes wirtschaftliches Risiko. Im Exit-Fall haben sie ein gesetzlich verankertes Mitverkaufsrecht.

  • Eintragung im Firmenbuch: Die Namen der Inhaber der Unternehmenswertanteile sind nicht im Firmenbuch, sondern in einem von der Gesellschaft geführten Anteilsbuch einzutragen. Die Unternehmenswertanteile sind mit der Summe ihres Kapitals als Teil des Stammkapitals im Firmenbuch einzutragen.

  • Flexible Kapitalmaßnahmen: Nach aktienrechtlichem Vorbild werden die Institute der „bedingten Kapitalerhöhung“, des „genehmigten Kapitals“ und der Ausgabe von Wandel- und Optionsschuldverschreibungen ermöglicht. Auch wird bei der FlexCo der Erwerb eigener Anteile und von Unternehmenswertanteilen eingeführt.

Für Unternehmer, die ihr Unternehmen in Form einer GmbH betreiben, könnte es interessant sein, ihre GmbH in eine FlexCo umzuwandeln. Im FlexKapGG sind Bestimmungen zur Umwandlung einer FlexCo in eine GmbH oder AG bzw. einer GmbH oder einer AG in eine FlexCo vorgesehen. Um etwa eine bestehende GmbH in eine FlexCo umzuwandeln, sind ein Generalversammlungsbeschluss, eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrags sowie die Anmeldung beim Firmenbuch erforderlich.

Allerdings kann die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der Gesellschaft mit einem Bonitätsverlust der Gesellschaft einhergehen, der sich bei der Beschaffung von frischem Kapital nachteilig auswirken könnte. Zudem ist – anders als bei der klassischen GmbH – bei der FlexCo schon für mittelgroße Gesellschaften gem. UGB ein Aufsichtsrat nötig. Die Umwandlung einer Gesellschaft in die eine oder andere Richtung sei daher gut überlegt.

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