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Teil 2

Das ärztliche Disziplinarrecht

Über Disziplinarvergehen entscheidet der Disziplinarrat der Österreichischen Ärztekammer, der wiederum in verschiedene Disziplinarkommissionen aufgeteilt ist. Zumindest für jeden der vier Oberlandesgerichtssprengel ist eine Disziplinarkommission einzurichten – derzeit bestehen jedoch eigene Disziplinarkommissionen für jedes Bundesland. Jede Disziplinarkommission setzt sich aus einem rechtskundigen Vorsitzenden, üblicherweise einem (auch pensionierten) Richter und zwei ärztlichen Beisitzern zusammen. Für alle Mitglieder der Disziplinarkommissionen sind Stellvertreter zu ernennen.

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