
Corona: erster klassischer Tot-Impfstoff laut Ministerium ab Ende August verfügbar
Wien - Noch bis Ende des Monats erwartet das Gesundheitsministerium nach eigenen Angaben die erste Lieferung des Covid-19-Impfstoffs Valneva in Österreich. Damit wird erstmals ein klassischer Tot-Impfstoff in den Impfstraßen zum Einsatz kommen.
Die Verfügbarkeit von Valneva wurde in einer aktualisierten Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums (NIG) berücksichtigt. Zudem empfiehlt das NIG aktuell eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen ab 12 Jahren. Eine allgemeine Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung haben die Expert*innen weiterhin nicht ausgesprochen. Allerdings könnte eine solche im Herbst erfolgen.
Konkret geht das Gesundheitsministerium bei der ersten Lieferung von rund 74.000 Dosen des Valneva-Vakzins aus. Der Impfstoff steht dann auch für die Bundesländer zum Abruf bereit und kann voraussichtlich Ende des Monats in den Impfstraßen verwendet werden.
Viertimpfung ab 60 empfohlen
In der aktualisierten Anwendungsempfehlung folgt das NIG der Empfehlung der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), welche sich ebenfalls für eine Auffrischungsimpfung ab 60 Jahren ausgesprochen hatten. Bisher war die Altersgrenze bei 65 Jahren eingezogen.
Basierend auf epidemiologischen Entwicklungen und wissenschaftlicher Evidenz hätten ältere Personen ebenso wie Risikogruppen nach wie vor das höchste Risiko für schwere Verläufe. Laut Ministerium zeigen neue wissenschaftliche Analysen, dass bereits Personen ab 60 Jahren von einer früheren Auffrischungsimpfung profitieren. Diese soll „frühestens 4 Monate, jedenfalls aber ab 6 Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung (3. Impfung) oder nach einer (PCR-bestätigten) Infektion“ erfolgen, heißt es.
Gesunden, immunkompetenten Personen von 12 bis 59 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung weiterhin „nicht allgemein empfohlen“, wird in der Anwendungsempfehlung formuliert. Sofern diese Altersgruppe eine Grundimmunisierung (3 Impfungen) erhalten hat, „tendieren sie in der Regel nicht zu schweren Verlaufsformen mit stationären Aufenthalten“. Auf persönlichen Wunsch soll aber auch diesen Personen eine Auffrischungsimpfung nicht vorenthalten werden. (red)
Weitere Infos: Impfschema des Gesundheitsministeriums
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