© Bill Oxford iStockphoto

Gesundheit und Politik

Affenpocken: Das sind die Empfehlungen für den Umgang mit Kontaktpersonen

Wien - Das Gesundheitsministerium hat am Dienstag die Empfehlungen der Gesundheitsbehörden in den Ländern für den Umgang mit Kontaktpersonen von Affenpocken-Patienten sowie die Falldefinition für Affenpocken veröffentlicht. Aktuell gebe es keine weiteren Verdachtsfälle von Infektionen, hieß es weiter.

Manches in den Empfehlungen zum Kontaktpersonen-Management erinnert an die Corona-Pandemie: Es gibt Typ-I- und Typ-II-Kontaktpersonen, was je nach Intensität des Kontakts definiert wird. Typ I sind Hochrisikopersonen, „die direkten Kontakt mit Hautläsionen (alle Stadien, inklusive Krusten) oder Schleimhäuten eines symptomatischen Affenpockenfalles, dessen Körperflüssigkeiten oder zu potenziell infektiösem Material“ haben, wie es in den Empfehlungen heißt. Typ-I-Kontaktpersonen sind demnach Sexualpartner, Menschen, die zum Beispiel beim Reinigen in kontaminierten Räumen Gefahr laufen, Atemwegssekret-Tröpfchen oder aufgewirbelten, virusbelasteten Staub einzuatmen; weiters Personen mit Haushaltskontakten oder Ähnlichem – zum Beispiel einer Übernachtung im selben Raum –, mit Hautkontakt durch geteilte Kleidung, Bettwäsche oder geteilte Gebrauchsgegenstände, wozu auch Gegenstände am Arbeitsplatz zählen, Personen mit Hautverletzungen durch geteilte scharfe Gegenstände (zum Beispiel Nadeln oder Klingen) und Passagiere in unmittelbarer Nähe in Flugzeugen, Bussen und Zügen im Ausmaß von zumindest acht Stunden.

Typ-II-Kontakte sind kurze soziale Kontakte, etwa von Arbeitskolleg*innen, die sich kein Büro teilen, kurze Aufenthalte im Fitness-Studio, Sauna, Bad oder Ähnliches ohne sexuellen Kontakt und Kontakte von Personen mit adäquater persönlicher Schutzausrüstung. Dazu zählen FFP2- oder höherwertige Masken, langärmelige Schutzmäntel, Schutzbrillen und Handschuhe.

Contact Tracing bei Typ-I-Kontakten

Bei Typ-I-Kontakten empfehlen die Experten des Gesundheitsressorts zunächst die namentliche Registrierung mit der Erhebung von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsort, Berufstätigkeit und Wohnverhältnissen durch die zuständige Gesundheitsbehörde – kurz: das Contact Tracing.

Die Kontaktpersonen sollen zudem durch die zuständige Gesundheitsbehörde über Symptomatik und Progression der Erkrankung aktiv informiert werden, außerdem sollte ihr Gesundheitszustand durch die Behörde für die Dauer von 21 Tagen nach Letztexposition in Form einer täglichen telefonischen Kontaktaufnahme überwacht werden. Wenn Symptome wie Fieber, Ausschlag usw. innerhalb von 21 Tagen nach Letztexposition auftreten, soll die Behörde einen labordiagnostischen Test veranlassen.

Für die betroffene Person gilt die Selbstisolation, bis die Affenpocken-Infektion ausgeschlossen werden kann. Kontakt mit immunsupprimierten und schwangeren Menschen sowie Kindern unter zwölf Jahren sollte auch am Arbeitsort vermieden werden, ebenso enge physische Kontakte und Kontakte mit Haustieren.

Drei Punkte – Contact Tracing, Information und Selbstüberwachung – werden auch für Typ-II-Kontakte empfohlen.

Symptomatik und Progression der Erkrankung

Das Gesundheitsministerium hat erneut darauf hingewiesen, dass mit Affenpocken infizierte Menschen für die gesamte Dauer der Erkrankung von zwei bis vier Wochen selbst ansteckend sind. Es gibt ein präeruptives (oder Prodromal-) und ein eruptives Stadium. Ersteres ist durch anfänglich plötzlich einsetzendes hohes Fieber (38,5–40,5 Grad Celsius), Kopf- und Muskelschmerzen, Erschöpfung und sehr häufig Lymphknotenschwellung gekennzeichnet.

Das eruptive Stadium tritt nach ein bis drei Tagen ein, es bilden sich Hautveränderungen. Zunächst gibt es Ausschläge im Mund-Rachen-Raum, im Gesicht, an den Händen und Unterarmen, gefolgt von einer Ausbreitung in Richtung des Körperzentrums. Dies verläuft in weiterer Folge mit den pockentypischen sogenannten Effloreszenz-Stadien von begrenzten Farbänderungen der Haut über Bläschen und Pusteln bis zu den Krusten. Davon kann auch der Genitalbereich betroffen sein. Schließlich heilen die Krusten ab. Erst wenn diese vollständig verschwunden sind, ist der Patient nicht mehr ansteckend.

Unterschieden wird auch zwischen Verdachts-, wahrscheinlichen und bestätigten Fällen. Verdachtsfälle sind demnach Menschen, die mindestens eines der epidemiologischen Kriterien erfüllen, Fieber oder einen Ausschlag unbekannter Ursache aufweisen und zwei oder mehr unspezifische Symptome zeigen, die innerhalb von 21 Tagen nach dem letzten Kontakt (in Bezug auf die epidemiologischen Kriterien) auftreten.

Wahrscheinliche Fälle sind Patienten mit Ausschlag unbekannter Ursache, einem oder mehreren weiteren Affenpocken-Symptomen und einem der folgenden weiteren Punkte: ein positives Labortestergebnis auf eine Orthopoxvirus-Infektion, eine entsprechende Reisehistorie, eine epidemiologische Verbindung zu einem bestätigten oder wahrscheinlichen Fall oder multiple oder anonyme Sexualkontakte innerhalb der vergangenen 21 Tage.

Bestätigte Fälle sind schließlich solche, die in einem Labor entweder durch einen Affenpocken-PCR-Test oder durch einen Orthopoxvirus-spezifischen PCR-Test und Bestätigung durch Nukleotidsequenzbestimmung festgestellt wurden.

Für das Contact Tracing sind laut Ministerium immer die lokalen Gesundheitsbehörden zuständig. Dazu gebe es Vorgaben des Ressorts. Darüber hinaus ist ein internationales Contact Tracing bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) aufgesetzt. (APA/red).

Weitere Infos: Empfehlungen des Gesundheitsministeriums

Back to top