Neues Gesetz für regulierten Cannabismarkt
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Cannabis soll legal, aber streng geregelt werden. Jugendschutz und Prävention stehen dabei im Fokus.
Bern. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) will laut Mitteilung des Parlaments die Cannabispolitik in der Schweiz neu ausrichten. Mit einem Gesetzesentwurf soll der Zugang zu Cannabis für Erwachsene legalisiert werden, ohne den Konsum zu fördern. Im Zentrum der Vorlage stehen die öffentliche Gesundheit, der Schutz von Jugendlichen sowie eine bessere Umsetzung der Vier-Säulen-Drogenpolitik. Die Nulltoleranz beim Cannabiskonsum im Strassenverkehr bleibt bestehen. Die Vorlage geht auf die parlamentarische Initiative Siegenthaler (20.473) zurück und wurde nach intensiver Vorarbeit im Februar 2025 angenommen. Sie befindet sich nun bis zum 1. Dezember 2025 in der Vernehmlassung.
Das geplante Cannabisproduktegesetz soll den privaten und gewerblichen Umgang mit Cannabis umfassend regeln. Erwachsene sollen künftig Cannabisprodukte kaufen und für den Eigenbedarf auch selbst anbauen dürfen. Minderjährige sind vom Zugang strikt ausgeschlossen. Werbung, Sponsoring oder Verkaufsförderung werden generell verboten. Anbau und Produktion dürfen nur mit einer Bewilligung des Bundes erfolgen, wobei Produkte strengen Qualitätsanforderungen genügen und neutral verpackt werden müssen. Der Verkauf soll nicht gewinnorientiert und nur über kantonal konzessionierte Verkaufsstellen erfolgen, wobei die Kantone das Verkaufsrecht selbst wahrnehmen oder an Gemeinden übertragen können. Zusätzlich ist eine bundesweite Online-Konzession vorgesehen. Der gewerbliche Anbau und die nicht gewinnorientierte Abgabe müssen organisatorisch getrennt bleiben. Ein elektronisches System soll die lückenlose Nachverfolgbarkeit von der Produktion bis zum Verkauf gewährleisten.
Zur Steuerung des Konsums ist eine Lenkungsabgabe auf Cannabisprodukte geplant. Die Einnahmen sollen helfen, den Konsum zu begrenzen und hin zu weniger schädlichen Produkten zu lenken. Verstösse gegen das Gesetz sollen verwaltungs- und strafrechtlich geahndet werden. Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt in enger Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. (red)
Quelle: Parlament
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