Einzelabgabe für Antibiotika in Planung
Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:
Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich
zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)
Der Bundesrat plant neue gesetzliche Vorgaben zur Abgabe von Antibiotika, um Resistenzen zu bekämpfen. Apotheken sollen verpflichtet werden, nur die tatsächlich benötigte Menge auszugeben.
Bern. Der Bundesrat hat beschlossen, die rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika zu schaffen. Ziel ist es, die unsachgemässe Einnahme von Antibiotika zu reduzieren und so der Entstehung von Resistenzen entgegenzuwirken. Künftig sollen Apotheken verpflichtet werden, Antibiotika nur in der benötigten Menge abzugeben, während Praxen von Ärzt:innen dies auf freiwilliger Basis tun können. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde beauftragt, bis Ende 2026 einen entsprechenden Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten.
Die Umsetzungskosten für Apotheken werden auf jährlich 5,1 Millionen Franken geschätzt, die Einsparungen bei Antibiotikamengen auf rund 4,5 Millionen Franken. Die verbleibenden Kosten von etwa 0,6 Millionen Franken würden zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gehen. Die Massnahme ist Teil der seit 2016 laufenden Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR), mit der die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig für Mensch und Tier gesichert werden soll. Laut BAG stimmen in 30 bis 50 Prozent der Fälle die verschriebene Menge Antibiotika nicht mit der in der Originalpackung enthaltenen Menge überein. Die Einzelabgabe soll sicherstellen, dass Patient:innen nur so viel erhalten, wie medizinisch notwendig ist. Dadurch könnten auch Engpässe bei der Versorgung überbrückt und die Verschwendung von Antibiotika reduziert werden.
Eine spätere Evaluation soll zeigen, ob eine Ausweitung der Pflicht auch auf Praxen von Ärzt:innen sinnvoll wäre. Zudem wird geprüft, ob die Regelung auch auf andere Arzneimittelgruppen ausgeweitet werden soll. Bereits 2022 hatte der Bundesrat das BAG beauftragt, die Einzelabgabe im Rahmen dieser Strategie zu prüfen. In die Ausarbeitung wurden unter anderem Apotheken, Ärzt:innen, Swissmedic, Krankenversicherer und die Pharmaindustrie einbezogen. (kagr)
Quelle: BAG
Das könnte Sie auch interessieren:
Neue Kampagne für Jugendliche zu Safer Sex
Die Initiative LOVE LIFE richtet sich an 16- bis 26-Jährige und vermittelt alltagsnahes Wissen zu Safer Sex und sexuell übertragbaren Infektionen.
Gentherapie ermöglicht erste Seheindrücke für Blinde
Eine Gentherapie in Kombination mit einer Spezialbrille kann Menschen mit einer erblichen Netzhauterkrankung helfen, einfache Gegenstände wahrzunehmen. Eine Studie mit Beteiligung der ...
Immer weniger klinische Studien in der Schweiz
Der Pharma-Branchenverband Interpharma und das Swiss Cancer Institute (SCI) zeigen auf, dass in der Schweiz immer weniger klinische Studien durchgeführt werden. Das schwäche den ...