© Konstantin Yuganov - stock.adobe.com

Ärztliche Schweigepflicht soll gelockert werden

Um Gefälligkeitszeugnisse zu vermeiden und eine rasche Wiedereingliederung Erkrankter in den Arbeitsprozess voranzutreiben, soll nun die ärztliche Schweigepflicht gelockert werden.

Bern. Als Gefälligkeitszeugnisse werden Bescheinigungen bezeichnet, in denen Ärzte Arbeitnehmern eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, die nicht besteht. Noch im Oktober hatte der Bundesrat festgehalten, dass den ausstellenden Ärzten normalerweise kein Fehlverhalten nachgewiesen werden kann und es sich bei den Zeugnissen, deren Wahrheitsgehalt von Arbeitgebern und Sozialversicherungen angezweifelt wird, daher auch nicht um Gefälligkeitszeugnisse handelt. Man mahnte lediglich eine erhöhte Sensibilisierung für diese Zeugnisse ein – der Leading Opinions Wochenbulletin berichtete.

Sie sind bereits registriert?
Loggen Sie sich mit Ihrem Universimed-Benutzerkonto ein:

Login

Sie sind noch nicht registriert?
Registrieren Sie sich jetzt kostenlos auf universimed.com und erhalten Sie Zugang zu allen Artikeln, bewerten Sie Inhalte und speichern Sie interessante Beiträge in Ihrem persönlichen Bereich zum späteren Lesen. Ihre Registrierung ist für alle Unversimed-Portale gültig. (inkl. allgemeineplus.at & med-Diplom.at)

Registrieren

Back to top