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Ein Update

Assistierter Suizid in Österreich

Seit 1. Jänner 2022 ist das Sterbeverfügungsgesetz (StVfG) in Österreich in Kraft und bildet den rechtlichen Rahmen für die Errichtung einer Sterbeverfügung (StVf). Mit der im Juli 2026 präsentierten Novelle rückt nun insbesondere das vereinfachte Verlängerungs- bzw. Erneuerungsverfahren in den Fokus. Zugleich zeigen die Erfahrungen aus der Praxis, dass bereits der Umgang mit geäußerten Sterbewünschen für Ärzt:innen eine große Herausforderung sein kann. Der folgende Beitrag verbindet daher einen Überblick über die aktuellen Erneuerungen mit Überlegungen dazu, wie Sterbewünschen im klinischen Alltag verantwortungsvoll begegnet werden kann.

Aus einer Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2020 wird aus dem Recht auf freie Selbstbestimmung auch ein „Recht auf ein menschenwürdiges, selbstbestimmtes Sterben“ abgeleitet. Entscheidungsfähige, volljährige Personen, die österreichische Staatsangehörige sind oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und sich für einen assistierten Suizid (AS) entscheiden, können daher unter den gesetzlichen Voraussetzungen straffreie Unterstützung (Beihilfe) in Anspruch nehmen.

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