Corona: Neuregelungen im deutschen Infektionsschutzgesetz
Berlin - Die Corona-Maßnahmen sollen sich in Deutschland künftig vor allem an der Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen Covid-19 orientieren. Zudem können Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und Beschäftigte in Pflegeheimen vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind oder nicht. Nach dem Bundestag beschloss am Freitag auch der Bundesrat die entsprechenden Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz. Die Änderungen sollen zügig in Kraft treten.
Konkret vorgesehen ist, dass die Zahl der wegen Corona in Kliniken aufgenommenen Patienten künftig die wichtigste Messlatte für schärfere Maßnahmen darstellt. Zusätzlich werden auch Kennwerte wie die Auslastung der Intensivstationen und die Zahl der Geimpften berücksichtigt. Dieser Modus löst die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ab, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr so aussagekräftig gilt.
Mehr Jüngere als Ältere auf Intensivstationen
Aktuell befinden sich nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mehr jüngere Patienten auf den Intensivstationen: Konkret seien von Mitte August bis Anfang September mehr 18- bis 59-Jährige dort zu betreuen gewesen als Menschen über 60, heißt es im jüngsten RKI-Wochenbericht. Nach Einschätzung der Experten spiegelt diese Entwicklung die unzureichende Impfquote unter jüngeren Erwachsenen wider. (ag/red)
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