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Ein Strudel von Fremdbestimmungen zieht die Hausärzte nach unten

<p class="article-intro">Schon von Beginn an versuchen engagierte Hausärztevertreter den ELGA-Planern Praxiserfahrungen zu vermitteln. Den Entwicklern ist eines gemeinsam: Kassenpraxen kennen sie nur von außen! Auf die Argumentation, wir Praktiker besäßen schon seit vielen Jahren ein perfektes Befundübertragungssystem, folgt nur ein herablassendes Lächeln. Parallel dazu geht der Österreichische Hausärzteverband (ÖHV) seit Jänner 2014 wiederholt mit Forderungen nach Korrektur des ELGA-Gesetzes an die Öffentlichkeit. Unter anderem sollte zumindest die Zwangsverpflichtung zur Akte durch die Möglichkeit des freiwilligen aktiven Eintretens ersetzt werden. Nicht nur Patienten, sondern auch Kassenärzten wäre diese Freiheit zu gewähren. Wer sich aber für die Akte entscheidet, so die ÖHV-Ansicht, sollte mit allen Befunden und Medikamenteneintragungen dabei sein.</p>
<hr /> <p class="article-content"><h2>&bdquo;L&uuml;cken-ELGA&ldquo; durch Widerspruch im Anlassfall</h2> <p>Das im Regelwerk enthaltene situative Opt-out-Recht wird zum zentralen Kritikpunkt des &Ouml;HV. F&uuml;r Au&szlig;enstehende: Sozialversicherten wird mit diesem &bdquo;Widerspruch im Anlassfall&ldquo; die M&ouml;glichkeit geboten, Diagnosen und/oder Medikamente ausblenden zu lassen. Damit ist die Akte f&uuml;r behandelnde &Auml;rzte, mild ausgedr&uuml;ckt, eine &bdquo;l&uuml;ckenhafte ELGA&ldquo;, sch&auml;rfer formuliert: eine &bdquo;L&uuml;gen-ELGA&ldquo;. Diverse L&auml;nderkammern &uuml;bernehmen die &Ouml;HV-&Auml;nderungsvorschl&auml;ge. Besonders die Standesvertretungen von Wien und Nieder&ouml;sterreich erkennen die auf die Kassen&auml;rzte zukommende b&uuml;rokratische Mehrbelastung. Doch auch den Kammern gelingt keine einzige Entsch&auml;rfung. So stellt die ELGA-Ausrollung inklusive Verpflichtung zur E-Medikation ein standespolitisches Totalversagen dar. An die zu dieser Causa von der Kammer in den Sand gesetzten Finanzmittel darf gar nicht gedacht werden. Kommen hingegen &Auml;nderungs- W. Geppert, Wien vorschl&auml;ge von nicht&auml;rztlicher Seite, gehen sie locker in die Umsetzung. Das im Jahr 2014 erschienene Handbuch von Dr. Clemens Martin Auer gilt als die Bibel der ELGAMacher. Darin wird unter anderem der Kreis der Zugangsberechtigten exakt festgelegt und ein Weiterleiten der Daten dezidiert ausgeschlossen. Der Rest ist jedermann bekannt.</p>
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