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Gesundheit und Medizin

Schweiz: Mangel bei Schmerzmitteln

Bern - In der Schweiz zeichnet sich eine schwere Mangellage bei morphinhaltigen Schmerzmitteln ab. Das Pflichtlager dieser oralen Opiate wird deshalb freigegeben. Zurzeit werden nicht genügend orale, retardierte Opioide geliefert, um den Schweizer Markt stabil zu versorgen, gab das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) am Montag bekannt.

Gründe seien unter anderem Kapazitätsprobleme in der Herstellung der komplexen Produkte. Betroffen seien Präparate für Patienten mit mittelstarken bis starken, lange anhaltenden Schmerzen, darunter Krebskranke. Einzelne Mittel würden aber auch in der Suchthilfe eingesetzt.

Wenige Anbieter am Markt

Seit rund einem Jahr komme es in der Schweiz immer wieder zu massiven Versorgungsstörungen mit oralen Opioiden, so das BWL. Eine Ursache sei, dass es nur wenige Anbieter mit stark unterschiedlicher Präsenz gebe. Mit Pflichtlagern könne unterstützend in das Marktgeschehen eingegriffen werden. Der Wechsel auf andere Opioide konnte die Situation nicht entspannen, hiess es weiter. Denn auch bei verwandten Wirkstoffen sei es zu Lieferengpässen gekommen. Zudem sei ein Wechsel auf andere Opioide auch nicht für alle Patienten möglich.

In den vergangenen Monaten senkte das BWL für einzelne Wirkstoffe den Umfang der Lagerpflicht mehrmals leicht, damit der Markt versorgt werden konnte. Bei der nächsten Lieferung seien die Lager dann wieder auf die ursprüngliche Menge aufgefüllt worden. Die Versorgungssituation habe sich in diesem Zeitraum aber nicht verbessert.

Versorgung bleibt ungewiss

Derzeit sei nicht absehbar, wann die beteiligten Unternehmen die Versorgung der Schweiz mit oralen, retardierten Opioiden wieder sicherstellen können. Deshalb soll nun mit der Freigabe der Pflichtlager dem Markt flexibler und mit grösseren Mengen geholfen werden. Gesetzlich sei für diese Pflichtlager eine Reichweite von drei Monaten vorgegeben.

Die entsprechende Verordnung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) für die Freigabe der Pflichtlager tritt am 15. März 2022 in Kraft. (sda/red)

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