Nationalratskommission will Ärztemangel mit Ausnahmeregelung verhindern
Bern - Seit Anfang des Jahres sind neue Zulassungsvoraussetzungen für Ärzt*innen in Kraft. Nun fordert die zuständige Nationalratskommission bereits wieder Korrekturen. Konkret brauche es eine Ausnahmeregelung bei unzureichender medizinischer Versorgung.
Ärzte, die eine ambulante Praxis eröffnen wollen, müssen sich dem elektronischen Patientendossier anschliessen und über die notwendigen Sprachkenntnisse verfügen. Sie müssen zudem mindestens drei Jahre lang an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte im beantragten Fachgebiet gearbeitet haben.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) möchte diese neue Regelung um eine Ausnahme bei unzureichender medizinischer Versorgung ergänzen. Sie hat eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen – mit 24 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, wie die Parlamentsdienste Ende der Vorwoche mitteilten. Mit der Initiative soll verhindert werden, dass es zu einem Ärztemangel kommt. (sda/red)
Das könnte Sie auch interessieren:
Seltener Tumor, hohe Mortalität
Eine 88-jährige Frau präsentiert sich mit einer Hautveränderung im Gesicht: einer erbsengroßen, glasigen Papel. Diagnostiziert wird ein Hauttumor, der vor allem ab dem 60. Lebensjahr ...
HIV-Diagnostik: Die Unterstützung vonseiten der Dermatologie ist gefragt!
Etwa 40% der HIV-Erstdiagnosen in Österreich werden zu einem Zeitpunkt gestellt, zu welchem das Immunsystem der Patient:innen bereits stark beeinträchtigt ist.1 Solche späten Diagnosen ...
Vitiligo: mit Ausdauer und Kombinationstherapien zum Erfolg
Rasche Diagnosesicherung und Therapieeinleitung sind bei der Vitiligo essenziell, auch aufgrund der individuellen Belastungssituation vieler Patient:innen. Vier Therapieziele, die ...