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Gesundheit und Politik

Empfehlungen für Behandlung von „Long Covid“ fixiert

Wien - Bund, Länder und Sozialversicherungen haben Empfehlungen für die Versorgung von Personen mit „Long Covid“ beschlossen. Wie das Gesundheitsministerium am Wochenende mitteilte, erfolgte ein entsprechender Beschluss in der Bundes-Zielsteuerungskommission. Zielsetzung ist die Sicherstellung der bedarfsgerechten, österreichweit einheitlichen medizinischen Versorgung von Personen mit „Long Covid“.

Dafür werden alle für die Versorgung relevanten Bereiche von der Primärversorgung und den Hausärzten bis zur Rehabilitation miteinbezogen, hieß es vonseiten des Ministeriums. „Wir gehen davon aus, dass rund 10 bis 14 Prozent der mit SARS-Cov-2-Infizierten mit langfristigen Folgen der Erkrankung zu kämpfen haben. Dies ist völlig unabhängig von der Schwere der Coronaerkrankung. Auch junge Menschen leiden zum Teil an gravierenden Long-Covid-Folgen“, sagte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein.

Wobei die Symptomatik sehr heterogen ist und unterschiedliche Schweregrade aufweist. Die an „Long Covid" erkrankten Personen können über längere Zeit, also mehr als vier Wochen nach Infektionsbeginn anhaltend, an physischen Symptomen wie Fatigue, Kurzatmigkeit, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Hypertonie und mangelnder Belastbarkeit oder an psychischen Beschwerden wie etwa kognitiven Störungen, Depressionen und Angstzuständen leiden.

Hausärzte als Dreh- und Angelpunkt

Die Behandlung von Personen mit Long-Covid-Symptomen wird vorranging niederschwellig von der Primärversorgung wahrgenommen. Von der Österreichischen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (ÖGAM) wurde daher bereits im Juli speziell für diese Thematik zur Unterstützung bei Diagnostik und Therapie eine S1-Leitlinie erstellt. Dieser Leitfaden richtet sich gezielt an die Ebene der Erstversorgenden, also überwiegend an die hausärztliche Versorgung beziehungsweise die Primärversorgung.

Bei komplexen Symptomen kann ein sekundäres Assessment durch Fachärzte verschiedener Fachrichtungen notwendig sein. Hierbei handelt es sich um ein spezielles, auf die Long-Covid-Erkrankung ausgerichtetes multiprofessionelles und interdisziplinäres Versorgungsangebot (z. B. Spitalsambulanzen, Gesundheitszentren der ÖGK, ambulante Einrichtungen der PVA) an Standorten, die im Regelfall bereits über die entsprechenden unterschiedlichen Fachbereiche und Personalressourcen verfügen. Diese Angebote werden hinsichtlich ihrer organisatorischen Abläufe – etwa in Form aufeinander abgestimmter Sprechstunden – an die Bedürfnisse von Personen mit komplexen Long-Covid-Symptomen adaptiert. Sie sollen ausschließlich über eine Überweisung in Anspruch genommen werden. (red)

Weitere Infos: ÖGAM-Leitlinie

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