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Möglichkeiten und Grenzen

Telemedizin in der dermatologischen Praxis

Seit der Covid-19-Pandemie ist vieles anders. Fachärzte waren in das Abrechnungssystem integriert. Ob teledermatologische Leistungen abrechenbar sind und wie sicher und verlässlich teledermatologische Konsultationen sind, fragen wir den Präsidenten des BVÖD, OMR
Dr. Johannes Neuhofer, Linz.

Unter welchen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist Teledermatologie erlaubt?

J. Neuhofer: Das Thema wird seit einem Jahr bei uns intensiv diskutiert und wurde durch die Corona-Krise seit März 2020 noch angeheizt. Vor allem deshalb, weil die medizinische Konsultation auf telemedizinischer Basis durch Vermeiden des persönlichen Besuchs in den Arztpraxen sicher, beliebt und praktikabel ist. Etliche Juristen haben sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen den Kopf zerbrochen, die letzten Entscheidungen sind noch nicht ausjudiziert. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die Teledermatologie dann rechtens sein wird, wenn sich der Hautarzt durch die telemedizinisch gewonnenen Information ausreichend informiert fühlt. Dann ist es legitim, Teledermatologie zu praktizieren.

Muss der Patient bereits in der Ordination registriert sein? Dürfen auch neue Patienten teledermatologische Leistungen in Anspruch nehmen?

J. Neuhofer: In Österreich dürfen auch neue Patienten teledermatologische Leistungen in Anspruch nehmen. In Deutschland lief zu dieser Fragestellung ein Pilotversuch: Patienten mussten einmal in der Praxis gewesen sein, dann durfte die weitere Kontrolle telemedizinisch abgewickelt werden. Das Pilotprojekt hat sich aber nicht als effizient für die Versicherer erwiesen und ist eingestellt worden. Allerdings läuft die Teledermatologie in Deutschland auf privater Ebene recht intensiv an. Bei uns gibt es mehrere Aktivitäten von Dermatologen in diese Richtung. Die ÖGDV hat eine eigene Arbeitsgruppe Telemedizin implementiert. Rainer Hofmann-Wellenhof, Graz, ist als Leiter hier federführend. Weiters involviert und sehr aktiv sind Edith Arzberger, Graz, und Norbert Sepp, Linz.

Wie erfolgt die Abrechnung derzeit? Was ist geplant?

J. Neuhofer: Die Gespräche und Verhandlungen mit den Kassen dazu laufen, allerdings ist bisher noch keine für beide Seiten akzeptable Lösung herausgekommen. Es muss nach wie vor ein unmittelbarer Kontakt mit dem Patienten stattfinden, um eine Ordination abrechnen zu können – mit einer kurzen Ausnahme in der Covid-Phase. Es wird noch viel zu diskutieren sein!

Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind notwendig? Und ist die Begutachtung von Fotos via WhatsApp rechtens?

J. Neuhofer: Nein, WhatsApp gilt als unsicher. Es muss ein gesicherter Datenaustausch erfolgen. Es gibt ein paar – vorwiegend Schweizer – Firmen, die Konzepte anbieten, aber es gibt derzeit noch kein von der Krankenkasse akzeptiertes Angebot. Ich denke jedoch, dass die Covid-Pandemie den Entscheidungsprozess beschleunigen wird. Der Arzt muss sich auf den Provider verlassen können, dass die Daten im System geschützt sind. Wir als Ärzte, die wir hier zu wenig Kompetenz aufweisen, können nur darauf vertrauen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

Sind Befundbesprechungen teledermatologisch erlaubt?

J. Neuhofer: Ja, sie sind erlaubt, wenn der Arzt sich sicher ist, dass der richtige Patient am Telefon ist. Telemedizin ersetzt keine Behandlung, ist aber eine wichtige Basisinformation. Ein Codewort muss fixiert oder ein Rückruf (Telefon oder Videoanruf) vereinbart werden. Ich selbst habe mich für meine Domain https://www.telehautarzt.at abgesichert und Rücksprache mit dem Medizinrechtsprofessor Dr. Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer Oberösterreich, gehalten. Die Vorteile der Teledermatologie für den Patienten oder die Patientin sind die Anonymität und Diskretion sowie die schnelle Information, er/sie muss keine Anfahrtszeiten oder langes Warten auf einen Termin oder in der Ordination einplanen und man bekommt innerhalb von 48 Stunden eine Antwort. Bevor Patientenfotos hochgeladen werden können, müssen verschiedene Fragen beantwortet werden, ein gewisser Betrag muss überwiesen und die Geschäftsbedingungen müssen akzeptiert werden. Entweder gebe ich eine Therapieempfehlung oder bitte den Patienten um direkte Kontaktaufnahme.

Wie ist bei Zweifel vorzugehen?

J. Neuhofer: Dermatologie ist kein Blättern im Bilderbuch. Für eine exakte Diagnose müssen die Persönlichkeit des Patienten, die gesamte Anamnese, Tastbefunde und eventuell notwendige weitere Untersuchungen einfließen. Deshalb gilt der Leitsatz: Bei der geringsten Unsicherheit ist ein direkter Kontakt notwendig, nur bei 100%iger Sicherheit ist ein klares teledermatologisches Prozedere verantwortbar. Die Telemedizin beurteilt die Dringlichkeit, so z.B., ob es sich um ein Melanom handelt, das so rasch wie möglich exzidiert werden muss, oder ob ein längerfristiger Termin ausreicht.

Darf eine Krankmeldung telemedizinisch erfolgen?

J. Neuhofer: Ja, während des Corona-Lockdowns waren Krankmeldungen telemedizinisch erlaubt, jetzt allerdings nicht mehr.

Wie sicher können Sie sich sein, dass die Diagnose bei schlechter Fotoqualität stimmt? Gibt es Daten zu Fehlerquellen?

J. Neuhofer: Noch sind keine Sicherheitsdaten verfügbar. Die heutigen Handys bieten jedoch eine sehr gute Fotoqualität, dadurch kann in den meisten Fällen eine hohe Bildgenauigkeit gewährleistet sein.

Wie gerne nehmen die Patienten die teledermatologischen Leistungen in Anspruch?

J. Neuhofer: Während des Corona-Lockdowns sehr gerne. In Deutschland, wo Telemedizin schon länger praktiziert wird, ist es zwar zögerlich angelaufen, aber auch unsere Patienten werden sich bald daran gewöhnen und dazu bereit sein.

Glauben Sie, dass die Telemedizin in Österreich Zukunft hat?

J. Neuhofer: Eindeutig ja, aber es wird dauern. Vor allem bei der jungen Generation wird sich die Teledermatologie innerhalb der nächsten zehn Jahre sicher etablieren. Trotzdem wird man immer Dermatologen brauchen, denn Telemedizin ist nur ein erster Schritt, und wenn weitere Befunde und Untersuchungen nötig sind, ist der persönliche Kontakt unverzichtbar. Ich sehe in der Telemedizin eine gute Möglichkeit, die Dringlichkeit des Hautproblems abzuschätzen, aber man kann damit weder einen Allergietest machen noch ein Melanom exzidieren.

Wie groß ist die Akzeptanz unter den Kollegen?

J. Neuhofer: Ich glaube, dass Teledermatologie ein Generationsthema ist. Die Akzeptanz ist unter den jüngeren Kollegen aufgrund des spielerischen Zugangs zu neuen Technologien größer als bei den älteren. Aber die Akzeptanz für die Teledermatologie ist generell steigend. Um den Wunsch nach rascher Information zu erfüllen, könnte die Telemedizin ein Bereich sein, der in der Privatmedizin angesiedelt sein wird.

Worin sehen Sie die Gefahren?

J. Neuhofer: Eine Gefahr sehe ich darin, dass man die Erkenntnis, die man teledermatologisch gewinnt, überschätzen könnte. Man wird deshalb immer uns Dermatologen brauchen, es ist eben mehr als das Blättern im Bilderbuch. Das Melanom etwa ist immer weich, die seborrhoische Keratose meist hart oder zeigt einen wächsernen Tastbefund. Es gibt also gewisse Schwächen dabei, etwas allein durch Fotos zu diagnostizieren. Die klassische hautärztliche Konsultation betrachtet den gesamten Menschen. Die Persönlichkeit muss berücksichtigt werden, manche Patienten überzeichnen, manche dissimulieren. Faktoren auf Metaebene kann man telemedizinisch nicht abschätzen. Darin besteht die Kunst des Arztes. Ärztliche Tätigkeit soll eine Kunst sein, keine reine Technologie.

Wir danken für das Gespräch!

Interview-Partner:
OMR Dr. Johannes Neuhofer
Facharzt für Dermatologie, Linz
www.dr-neuhofer.at
www.telehautarzt.at
Obmann des Berufsverbandes österreichischer Dermatologen (BVÖD)
www.bvoed.at

Das Interview führte
Dr. Christine Dominkus

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