ÖGK finanziert Diabetes-Früherkennung
Eine zentrale und langjährige Forderung der Österreichischen Diabetes Gesellschaft (ÖDG) wurde nun erfüllt: Die Bestimmung des HbA1c wird von der Österreichischen Gesundheitskasse österreichweit im niedergelassenen Bereich unabhängig von der Vorsorgeuntersuchung erstattet. „Durch die Kostenübernahme des HbA1c-Wertes ist es nun möglich, bei allen Menschen mit erhöhtem Diabetesrisiko ein effizientes Screening durchzuführen. Eine frühe Diagnose ist deswegen so wichtig, weil Typ-2-Diabetes über lange Zeit keine Symptome macht, dennoch aber zu schwerwiegenden Erkrankungen wie Herzinfarkt, Schlaganfall, Nierenversagen, Erblindung oder Nervenschädigungen führen kann“, sagt Univ.-Prof. Dr. Susanne Kaser, Präsidentin der ÖDG. „Der HbA1c-Wert gibt Auskunft über den durchschnittlichen Blutzuckerspiegel der davorliegenden sechs bis acht Wochen und stellt somit nicht nur eine Momentaufnahme dar, sondern zeigt an, wenn über einen längeren Zeitraum erhöhte Blutzuckerwerte vorliegen, was entscheidend für die Früherkennung des Diabetes, aber auch des Prädiabetes ist“, ergänzt Dr. Harald Sourij, erster Sekretär der ÖDG. Jetzt sei es wichtig, dass alle niedergelassenen Ärzte dieses Screeningtool nützen. Sourij weiter: „Wir rechnen damit, dass wir so die Diabetes-Dunkelziffer deutlich reduzieren können.“ Aktuell gehe man davon aus, dass jeder vierte Betroffene nichts von der Erkrankung weiß. Die ÖDG empfiehlt bei allen Menschen ab dem 45. Lebensjahr ein Diabetes-Screening, insbesondere bei Übergewichtigen und Adipösen. Bereits davor sollte bei Vorliegen von Risikokonstellationen ein Screening mit Ermittlung des HbA1c erfolgen. Vonseiten der ÖGK wurde in diesem Zusammenhang betont, dass die Behandlung der Volkskrankheit Diabetes ein wesentliches Thema sei und es darum gehe, das Bewusstsein für die Erkrankung in der Bevölkerung zu stärken. Nun sei es gelungen, „flächendeckend in allen neun Bundesländern eine gleichwertige Versorgung von Menschen mit Diabetes voranzutreiben“, so Mag. Martin Schaffenrath, Verwaltungsrat der ÖGK.
Quelle:
Presseinfomration der ÖDG vom 14. Oktober 2021
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