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Wo führt der Weg hin?
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28.02.2019
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<p class="article-intro">Forschungsergebnisse und neueste Verfahren zur Entschlüsselung psychischer Erkrankungen standen im Zentrum des vergangenen DGPPN-Kongresses und waren Ausgangspunkt für eine grundlegende Diskussion über die Zukunft der Psychiatrieforschung. Ebenso intensiv behandelt wurde das Thema «Zwang», welches die DGPPN wegen seiner Aktualität ganz oben auf die Agenda gesetzt hatte.</p>
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<p class="article-content"><p>Deutschland war 2018 geprägt von zahlreichen Aktivitäten und wegweisenden Entscheidungen einzelner Landesregierungen zur Neuregelung der Psychisch- Kranken-Gesetze. Nicht zuletzt mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurden verbindliche Rechtsnormen für die Anwendung von Zwangsmassnahmen festgelegt. Aus aktuellem Anlass hatte die DGPPN das Thema zu einem der Hauptpunkte auf ihrem Jahreskongress 2018 erklärt. Rund 20 Sessions gaben Einblick in den komplexen Sachverhalt des Themas und beleuchteten es von unterschiedlichen Seiten.<br /> Grundsätzlich gilt: Psychisch erkrankte Menschen haben in unserer Gesellschaft Anspruch auf grösstmögliche Freiheit und Teilhabe. «Die richtige Massnahme zu ergreifen, um eine drohende, krankheitsbedingte Gefahr für sich oder andere auszuschliessen, ist immer und in allen Bereichen eine besondere Herausforderung in der medizinischen Versorgung. Besonders die Psychiatrie rückt bei diesen Fragen häufig in den Blickpunkt», stellt Professor Arno Deister, Präsident der DGPPN, fest und betont: «Dieses Thema ist aber gesamtgesellschaftlich zu diskutieren. Politik und Gesetzgeber sind hier zuallererst aufgefordert, angemessene Rahmenbedingungen zu schaffen.»</p> <h2>Kernbotschaften der S3-Leitlinie der DGPPN</h2> <p>Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2018 in einem viel beachteten Grundsatzurteil festgestellt, dass Fixierungen die eingreifendste Massnahme seien und auch bei aggressivem Verhalten nur als «letztes Mittel» infrage kommen. Während das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber damit die Linie vorgibt, beschreibt die S3-Leitlinie der DGPPN Massnahmen zur Umsetzung. Die DGPPN-Leitlinie «Vermeidung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen» basiert auf einer Konsensbildung mit 22 Verbänden und Fachgesellschaften.<br /> Prof. Dr. med. Tilman Steinert, Ravensburg, Koordinator der DGPPN-S3-Leitlinie «Verhinderung von Zwang», fasst die wichtigsten Punkte zusammen: «Die empfohlenen Massnahmen reichen von der Diagnostik bei aggressivem Verhalten und der Prüfung der psychiatrischen Zuständigkeit über die angemessene Umgebungsgestaltung in psychiatrischen Kliniken und die therapeutische Beziehungsgestaltung bis hin zu Deeskalationstrainings, Behandlungsvereinbarungen, Patientenverfügungen und speziellen Schulungen ganzer psychiatrischer Teams.» Auch für eine verträgliche und wirksame Behandlung mit Medikamenten werden zahlreiche Empfehlungen gegeben. Eine solche Behandlung benötigt aber, abgesehen von Notfällen, die Zustimmung des Patienten oder eine richterliche Entscheidung. Wenn sich Zwangsmassnahmen nicht mehr vermeiden lassen, empfiehlt die Leitlinie, wie sie unter Wahrung der Menschenwürde durchgeführt werden sollten.</p> <p><strong>Vermeidung von Zwangsmassnahmen in der Praxis</strong><br /> «Da Zwangsmassnahmen und Fixierung immer auch einen Eingriff in das Grundrecht auf die Freiheit einer Person darstellen, muss der oberste Grundsatz in der Versorgungspraxis sein, alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Zwang auszuschöpfen», betont Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer, Vorstand der DGPPN, Leiter der DGPPNTask- Force «Patientenautonomie».<br /> Eine gemeinsame Haltung aller psychiatrischen Fachleute und die Schaffung von Rahmenbedingungen, welche eine zeitgemässe, patientenorientierte und menschenwürdige Behandlung erst ermöglichen, seien dafür essenziell. Dies betreffe vor allem eine adäquate personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung. Hinsichtlich präventiver deeskalierender Massnahmen im direkten Umgang mit schwer psychisch Erkrankten gibt die von der DGPPN federführend herausgegebene S3-Leitlinie zur «Verhinderung von Zwang» Orientierungshilfe.<br /> Allen Empfehlungen liegt die Überzeugung zugrunde, dass Entscheidungen so weit wie möglich gemeinsam mit dem Patienten getroffen werden. D. h., alle Massnahmen, die geeignet sind, das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen psychisch erkrankten Menschen, Angehörigen und Professionisten zu verbessern, wirken generalpräventiv gegen aggressives und gewalttätiges Verhalten. Beispiele hierfür sind: teambezogene Schulungsmassnahmen, Behandlungsvereinbarungen, die regelhafte Einbeziehung von Angehörigen, aber auch Öffentlichkeitsarbeit, Entstigmatisierung und eine enge und vertrauensvolle Kooperation. Ebenso gewaltpräventiv wirken sich ein in Bezug auf Deeskalationstechniken ausreichend qualifiziertes Personal und ein zeitgemässes, auf einer aktuellen wissenschaftlichen Basis ausgerichtetes therapeutisches Angebot aus. Träger psychiatrischer Einrichtungen sollten dafür Sorge tragen, diese Massnahmen bzw. Verfahren umzusetzen und in den Versorgungsalltag zu integrieren.</p> <h2>Forschung und digitale Welt</h2> <p>Kein anderer Bereich lässt Zukunft greifbarer werden wie das Gebiet der Psychiatrieforschung. Big Data, Deep Learning, Biomarker und künstliche Intelligenz zeigen auf, wie nah die Forschung bereits an die Entschlüsselung psychischer Erkrankungen herangekommen ist. Was bis vor Kurzem noch wie Science Fiction klang, hat längst die nächste Daseinsstufe erreicht. «Die künstliche Intelligenz hat enorme Fortschritte gemacht. In Verbindung mit grossen Datensätzen sind Leistungen möglich, die früher allein dem menschlichen Gehirn vorbehalten waren. Nicht mehr lange, und wir haben die Möglichkeit, Gehirnfunktionen naturnah zu simulieren. Das jedoch bedeutet für die Forschung Chance und Risiko zugleich. Bei allem positivem Nutzen, den künstliche Intelligenz für diverse Anwendungen in der Praxis der Psychiatrie mit sich bringt, müssen wir uns ihrer Konsequenzen im Zusammenhang mit Datenschutz und Privatsphäre bewusst sein. Ethische Grundsatzfragen sind in Hinblick auf den wissenschaftlichen Fortschritt zuallererst zu klären. Hier tragen wir in der Forschung Tätigen eine grosse gesellschaftliche Verantwortung », so Professor Meyer-Lindenberg, Vorstandsmitglied der DGPPN.</p> <p><strong>Onlinetherapien und E-Mental-Health</strong><br /> Onlinetherapien und E-Mental-Health sind bereits in der psychiatrischen Versorgungspraxis angekommen. «Während Onlinetherapien für Menschen, die bislang keinen Kontakt zum Versorgungssystem hatten oder wollten, eine erste Hilfe und Unterstützung sein können, ersetzen sie jedoch keineswegs eine Behandlung durch Fachärzte und psychologische Psychotherapeuten », gibt Dr. med. Iris Hauth, Past President der DGPPN, zu bedenken. Sie bieten aus Sicht der DGPPN Chancen, aber auch Risiken. Kliniker und Forscher untersuchen deshalb seit Längerem die Wirksamkeit internetbasierter Interventionen. Bei dem grossen und unübersichtlichen Angebot sind zahlreiche Produkte auf dem Markt verfügbar, deren Evidenz und Wirksamkeit nicht gesichert sind. Schlimmstenfalls sind diese Interventionen sogar in der Lage, Schaden anzurichten. Daher werden massgebliche Qualitätskriterien benötigt, um Betroffenen und Behandlern bei der Auswahl sicherer und wirksamer Interventionen Orientierung zu bieten.</p> <p><strong>Risiken der digitalen Phänotypisierung</strong><br /> Der DGPPN-Kongress machte an vielen Stellen Potenzial und Grenzen der digitalen Welt und Psychiatrieforschung deutlich. Es geht nicht nur um die Auswertung von Daten und das Verstehen der Gehirnfunktionen, auch die reale Lebenswelt, das soziale Umfeld und die Wirkung äusserer Einflüsse auf die Emotionalität der Betroffenen werden als Teilaspekte in die Forschung miteinbezogen. Das Nutzen von Smartphones, Onlineinterventionen und Gesundheits-Apps spielt dabei eine grosse Rolle, genauso wie die soziale Kompetenz der Betroffenen. Auf Basis all dieser Daten wird versucht, psychische Erkrankungen zu objektivieren und vorhersehbar zu machen.<br /> Aber wie weit ist menschliches Verhalten wirklich objektivierbar? Psychisches Erleben sei prinzipiell nicht objektivierbar, zeigt sich Prof. Dr. med. Gerhard Gründer, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, überzeugt. Deshalb seien bisher alle Versuche gescheitert, eindeutige «Biomarker» für irgendeine psychische Erkrankung zu identifizieren. «Würde ein Computer anhand digitaler oder anderer Daten eines Menschen Hinweise darauf liefern, dass sich zukünftig eine psychische Erkrankung bei diesem entwickeln könnte, hätte das weitreichende Folgen», gibt Gründer zu bedenken. Wer zöge die Grenze zwischen «gesund» und «krank»? Die Maschine? Auf der Basis von Wahrscheinlichkeitsaussagen? Ab welcher Wahrscheinlichkeit würde (zwingend?) interveniert werden? «Behandelt » der Arzt dann das Biomarkerprofil oder den Menschen, der (noch) gar nicht leidet?</p> <p><strong>Wenn Datensammeln krank macht</strong><br /> Big-Data-Ansätze wie die digitale Phänotypisierung würden ausserdem ignorieren, dass sich im hierarchisch organisierten menschlichen System komplexe Strukturen («Psyche») nicht zwingend durch die Gesetze untergeordneter Organisationsstufen (Gene, Neuronen) erklären lassen. Demgegenüber wirken diese komplexen Strukturen auch auf untergeordnete Systeme. Somit beeinflusse der Mensch seine Biologie durch Veränderung seiner selbst und seiner sozialen Strukturen.<br /> «So macht ‹Datensammeln› möglicherweise tatsächlich krank, indem es den Menschen auf eine Biomaschine, die durch ihre Gene, Moleküle und dann letztendlich sogar durch ihre digitalen Signale determiniert ist, reduziert und ihm damit den Freiraum zur Gestaltung seiner Zukunft nimmt», warnt Gründer.</p></p>
<p class="article-quelle">Quelle: Medienmitteilung der DGPPN, 29. November 2019
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