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Wie man den Patientenwillen klärt

Den Patientenwillen zu klären, ist nicht einfach, aber wichtig. Wie man dabei am besten vorgeht, steht nun in neuem Informationsmaterial zu lesen.

Besonders wenn Patienten chronisch krank oder schwer erkrankt sind, ist es für Ärzte und andere Gesundheitsfachpersonen wichtig, eine Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) vorzunehmen, also den Patientenwillen in Bezug auf möglicherweise nötige Behandlungen zu klären. Da dies nicht einfach ist, bietet nun die nationale Arbeitsgruppe Gesundheitliche Vorausplanung (AG GVP), die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) und von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) geleitet wird, Hilfe in Form eines neuen Informationsmaterials, in dem zu lesen steht, wie man bei Gesprächen über GVP am besten vorgeht. So soll man das Thema GVP aktiv ansprechen, und zwar vor allem bei der Diagnose schwerer Erkrankungen oder bei der Planung grösserer chirurgischer Eingriffe. Man soll das Gespräch auch wiederholen und Angehörige einbeziehen sowie die Dokumentation gewährleisten, indem Patientenverfügungen oder Notfallformulare gut auffindbar in der Patientenakte hinterlegt werden.

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